Die Regierung genehmigte eine Änderung des Gesetzes über die öffentliche Krankenversicherung. Sie zielt darauf ab, die Prävention, den Zugang zur zahnärztlichen Versorgung sowie die Bereitstellung und Erstattung grenzüberschreitender Leistungen zu fördern. Zusammen mit diesem Gesetz wurde heute auch ein Gesetz über die Einstufung von Medizinprodukten, die auf einem von der gesetzlichen Krankenversicherung gedeckten Gutschein verschrieben werden, verabschiedet.
"Die Novellierung des Krankenversicherungsgesetzes, eines der wichtigsten Gesundheitsgesetze, ist ein absolut entscheidender Schritt zur verstärkten Förderung der Prävention und zielt auch darauf ab, die Verfügbarkeit und Qualität der Gesundheitsversorgung zu erhöhen. Diese Novelle bringt sehr grundlegende Änderungen in der Organisation der Gesundheitsversorgung, ihrer Verlagerung ins Ausland und in vielen anderen Bereichen."sagte die Gesundheitsministerin Vlastimil Válek. Die Verfügbarkeit von Leistungen in der ambulanten Versorgung und im eigenen sozialen Umfeld werde auch durch die neue Institution des Netzberichts verbessert, der den Bedarf innerhalb der Vertragsnetze der Krankenkassen transparent darstelle, so dass auf einen Blick ersichtlich sei, auf welche Bereiche sich die Krankenkassen konzentrieren sollten.
Der Vorschlag stärkt die Förderung der Prävention und die Motivation der Versicherten zu einem gesunden Lebensstil durch die Ausweitung der Finanzierung von Bonusprogrammen erheblich. Der Vorschlag schafft einen deutlich größeren Spielraum für die Krankenkassen, Boni für Versicherte zu schaffen, die eine gute Gesundheitsvorsorge betreiben. Grundvoraussetzung ist eine angemessene Erhöhung der möglichen Zuweisungen an die Präventionsfonds. Die Krankenversicherer können bis zu sechsmal mehr dieser Mittel verwenden als bisher. Nach dem derzeitigen System könnten jährlich bis zu 15 Mrd. CZK zur Förderung der Prävention eingesetzt werden.
Die Krankenversicherer werden auch in der Lage sein, die Entwicklung von Dienstleistungen aus einem neu eingerichteten Fonds für gemeinnützige Aktivitäten zu finanzieren. Darüber hinaus werden durch die Novelle die Verfahren im Rahmen der vom Staatlichen Institut für Arzneimittelkontrolle durchgeführten Verfahren geändert und präzisiert, um einige administrative und wirtschaftliche Hindernisse für den Markteintritt einzelner Waren in der Tschechischen Republik und deren Verbleib im öffentlichen Krankenversicherungssystem zu beseitigen und ihre Verfügbarkeit zu gewährleisten.
Eine neue gesetzliche Regelung zu den Bestimmungen über die Höhe und die Bedingungen der Erstattung von Medizinprodukten, die auf einem Gutschein verordnet werden, wurde ebenfalls aus dem Krankenversicherungsgesetz ausgegliedert. Ziel der neuen Gesetzgebung ist es, den Bedürfnissen der Gesellschaft und den weiteren Entwicklungen in dieser sich dynamisch entwickelnden Gruppe von Medizintechnologien auf effiziente und zeitnahe Weise Rechnung zu tragen.
Änderung der Rechtsvorschriften über die öffentliche Krankenversicherung
Wichtigste Vorteile:
1. die Förderung der Prävention durch Prämien für die Versicherten aus den Präventionsfonds der Krankenkassen - die Notwendigkeit, die Zahl der chronisch Kranken in der Bevölkerung (Diabetes, Herz-Kreislauf-Probleme) zu verringern bzw. ihren Gesundheitszustand zu erhalten und damit die Belastung des Gesundheitssystems schrittweise zu verringern
2. Erleichterung der Möglichkeit, versicherte Gesundheitsleistungen im Ausland bis zur Höhe der örtlichen Kostenerstattung in Anspruch zu nehmen, wenn sie in der Tschechischen Republik nicht verfügbar sind oder es für die Krankenkasse effektiver ist - Genehmigung der langfristigen oder wiederholten Inanspruchnahme von Leistungen, Möglichkeit des Abschlusses eines Vertrags mit einem ausländischen Anbieter
3. die Erstattung moderner Methoden in der Zahnheilkunde - volle Erstattung für Kinder und für grundlegende Methoden für Erwachsene sowie teilweise Erstattung für komplexere Methoden für Erwachsene mit Schwerpunkt auf der Prävention
Welche Gesetze durch die Änderung geändert werden:
- Gesetz Nr. 48/1997 Slg. über die öffentliche Krankenversicherung und über Änderungen und Ergänzungen einiger damit verbundener Gesetze
- Gesetz Nr. 592/1992 Slg. über die Prämien für die öffentliche Krankenversicherung
- Gesetz Nr. 551/1991 Slg. über den Allgemeinen Krankenversicherungsfonds der Tschechischen Republik
- Gesetz Nr. 280/1992 Slg. über Abteilungs-, Zweig-, Betriebs- und andere Krankenversicherungsgesellschaften
Förderung der Prävention durch Motivierung der Versicherten:
- Bedeutend Erhöhung der maximal möglichen Zuweisung an den Präventionsfonds
- So breit wie möglich Vielleicht Leistungsangebot von der Präventionskasse abgedeckt werden - es hängt davon ab, was die Krankenkasse anbietet - das Gesundheitsministerium wird keinen Erlass herausgeben, der festlegt, was von der Präventionskasse pauschal für alle Krankenkassen abgedeckt wird
- Erhöhung des Beitrags gebunden an die richtige Pflege der eigenen Gesundheit
- Einige Leistungen sind jetzt an die ordnungsgemäße Durchführung von Präventionsmaßnahmen geknüpft, z. B. Genesungsgeld (sollte nur gewährt werden, wenn auf die eigene Gesundheit geachtet wird)
- Die Krankenkasse hat das Recht, eine eigene Rabattprogramme (kann z. B. im Bereich der Zahnmedizin wirksam eingesetzt werden)
Erleichterung der Kostenerstattung für grenzüberschreitende Behandlungen:
- Über die derzeitige Regelung hinaus ermöglicht der Vorschlag die Ausstellung von Erlaubnis zur Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen im Ausland zum ausländischen Erstattungssatz, auch bei wiederholten oder langfristigen Fällen
- den Krankenversicherern erlaubt, einen Vertrag mit einem ausländischen Gesundheitsdienstleister zu schließen
Inanspruchnahme des Reservefonds
- Dies ist nur ein Teil der Rücklagen der Krankenversicherungen (etwa 10 % - der Rest wird anderen Fonds zugewiesen)
- Langfristiger Reservefonds auch in den Fällen, in denen die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, nicht verwendet werden - es wird vorgeschlagen, den Reservefonds in den Grundversicherungsfonds einzubeziehen
Fonds für wohltätige Aktivitäten:
- zu 0,5 % der Gesamtprämien pro Jahr (2,5 Milliarden) kann von Krankenversicherungen verwendet werden (die Versicherung wird natürlich 0,5 % der Prämien, die sie nach der Umverteilung erhält, verwenden) für Tätigkeiten und Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Entwicklung und Verbesserung der Qualität und Verfügbarkeit der abgedeckten Dienstleistungen und des öffentlichen Krankenversicherungssystems - die Möglichkeit, nicht ausgegebene Mittel des Betriebsfonds zu verwenden
- Unterstützung bei der Einrichtung von Stipendienprogrammen für Ärzte in der Prüfungsvorbereitung
- Ausgerichtet auf Fachgebiete und Regionen mit eingeschränkter Zugänglichkeit
- Unterstützung für Patientenorganisationen
Zahnmedizin:
- Grundlegende Prinzipien:
- Vollständig finanzierte Kinderbetreuung
- Vollfinanzierte Basisoption, Ausweitung der Teilerstattung auf modernere, kostspielige Behandlungsmöglichkeiten - Schwerpunkt auf Prävention bei Erwachsenen - die meisten zahnmedizinischen Komplikationen können durch Zahnreinigung und Vorsorgeuntersuchungen wirksam verhindert werden
- Teilweise Kostenerstattung für moderne Methoden -> mehr Zahnärzte im Netz, bessere Zugänglichkeit
- Größere Flexibilität bei der teilweisen Erstattung von Verfahren und zahnärztlichen Produkten
- Leistung:
- Füllungen
- Volle Bezahlung des Füllers für Kinder
- Volle Erstattung für Erwachsene für nicht laminierte Füllungen aus Fotokomposit (Dicke bis ca. 4 mm) und chemisch oder doppelt härtende Materialien, teilweise Erstattung für andere Füllungen, insbesondere laminierte Füllungen aus Fotokomposit
- Endodontie (Wurzelkanalbehandlung)
- Voller Versicherungsschutz für Kinder für das gesamte Gebiss
- Für Erwachsene: volle Erstattung für Schneide-, Eck- und Backenzähne nach der zentralen Stiftmethode, teilweise Erstattung für andere Methoden in gleicher Höhe
- Pulpotomie (Zahnamputation)
- Voller Versicherungsschutz für provisorische Zähne, voller Versicherungsschutz für Schneide- und Eckzähne bei Kindern unter 18 Jahren
- Füllungen
- Produkte:
- Vollständige und teilweise Rückerstattung vorbehaltlich eines Schlichtungsverfahrens, das durch einen Rückerstattungsbeschluss festgelegt werden muss
Indikationen für die Versorgung durch nicht-medizinisches Personal im Gesundheitswesen:
- Psychologen mit fachlicher Kompetenz werden in der Lage sein, für eine bezahlte psychiatrische Versorgung zu überweisen
- Anpassung an Disziplinen, die durch die Methodik der Krankenkassen eingeschränkt sind - Physiotherapie, Ergotherapie, Pflege im eigenen sozialen Umfeld
Ausbau der Referenznetze für die Erhebung der Kosten der Pflege
- Erweiterung der so genannten Referenznetze Anbieter auf neue Versorgungssegmente - d.h. neben Krankenhäusern werden nun auch andere Arten von Anbietern ihre Kostendaten an das IHIS übermitteln, um das Erstattungssystem zu rationalisieren
Annullierung von vorvertraglichen Angeboten in der ambulanten Pflege
- Es wird vorgeschlagen Angebote vor Vertragsabschluss annullieren bei einer Krankenkasse in der ambulanten Pflege
- Das Ergebnis eines solchen Verfahrens hatte lediglich Empfehlungscharakter. In Gebieten mit eingeschränkter Zugänglichkeit ist ein überflüssiger und unpraktischer Schritt
- Um die Transparenz des Vertragsprozesses zu erhöhen und die Verfügbarkeit der abgedeckten Leistungen zu gewährleisten, werden die Krankenversicherungen jährlich Folgendes vorlegen Netzbericht vertraglich gebundene Anbieter, Ermittlung der Regionen und Fachgebiete, in denen neue Verträge angeboten werden sollen
Arzneimittel mit dauerhafter Erstattung
- Um zu verhindern, dass bestimmte Arzneimittel, die das Gesundheitsministerium im öffentlichen Interesse in der Preisverordnung aufführt, nicht verfügbar sind, wird die Methode zur Berechnung der Höchstpreise für diese Arzneimittel (Durchschnitt der Preise von bis zu sieben Ländern im Referenzkorb oder Durchschnitt der Preise in den EU-Ländern oder eines therapeutisch ähnlichen Produkts) geändert.
- Um sicherzustellen, dass die Erstattung entsprechend der realistischsten Situation festgelegt wird, werden die Regeln für die Auswahl des Referenzprodukts, auf dessen Grundlage die Grunderstattung festgelegt wird, geändert:
- auf das Referenzprodukt müssen mindestens 5 % des Gesamtabsatzes entfallen, statt wie bisher 3%
- wenn nachgewiesen wird, dass das Arzneimittel nicht auf dem Markt ist, wird es von der Referenzierung ausgeschlossen
- ähnliche Produkte und Arzneimittel, für die eine schriftliche Vereinbarung über 6 Monate besteht, werden zu Referenzierungszwecken automatisch als verfügbar betrachtet, anstatt wie bisher 12 Monate.
Hochinnovative Arzneimittel - Änderung der Definition, vertragliche Vereinbarungen
- die Möglichkeiten zum Nachweis der Innovation und zur Erlangung des Status eines hochinnovativen Arzneimittels und damit zur Beantragung einer vorübergehenden Erstattung ohne Prüfung der Kostenwirksamkeitsbedingung werden erweitert
- Die Kostenbegrenzung für VILP wird durch einen Vertrag zwischen dem Inhaber der Genehmigung für das Inverkehrbringen und der Krankenkasse geregelt; für jedes Arzneimittel wird nur ein Vertrag geschlossen, es ist nicht erforderlich, für jede Indikation einen eigenen Vertrag zu schließen.
- die Möglichkeit der Bewertung von VILP, die in Kombination mit einem anderen VILP oder einem Arzneimittel für seltene Leiden verwendet werden - sowohl dem Patienten als auch der Krankenkasse wird zugesichert, dass der Patient unter den festgelegten Bedingungen Anspruch auf Erstattung aller in Kombination verwendeten VILP hat
Arzneimittel, die nur in der stationären Versorgung verwendet werden
- der Krankenversicherer kann SÚKL auffordern, eine Bewertung des Nutzens und der Kosten im Zusammenhang mit der Verwendung einer solchen LP (für die es keine festgelegte Erstattung in der ambulanten Versorgung gibt) für die Zwecke des Vertrags auf einer anderen Berichtsmethode vorzunehmen
- bei LP mit bedingter Registrierung muss der Vertrag die Verpflichtung des MAH enthalten, den Versicherern im Falle der Beendigung, des Ablaufs oder der Annullierung dieser Registrierung die Kosten für die Behandlung dieser LP zu erstatten
Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke
- Befreiung vom Sechsten Teil - Verwaltungsvereinfachung, Festlegung der Erstattung erfolgt nicht im Verwaltungsverfahren (außer in Ausnahmefällen), schnellerer Eintritt des PZLÚ in das Erstattungssystem
Medizinische Geräte
- Anpassung der Bedingungen, unter denen Gesundheit. Ressourcen können im Umlaufverfahren zur Verfügung gestellt werden (bisher nur finanzielle Begrenzung, jetzt an die Höhe der Erstattung gebunden)
- Streichung des Anhangs 3 in einem gesonderten Gesetz - Gesetz über die Einstufung von Medizinprodukten, die auf einem von der gesetzlichen Krankenversicherung gedeckten Gutschein verordnet werden
MZd/ gnews - RoZ