In den Jahren 2019 und 2020 wurden zwei europäische Richtlinien, ATAD* und DAC6**, in das tschechische Rechtssystem eingeführt, um Körperschaftssteuerhinterziehung zu verhindern. Das SAO untersuchte, ob die Einführung dieser Richtlinien in das tschechische Recht die Körperschaftssteuerhinterziehung verringert und die Verwaltung der Körperschaftssteuer effizienter gemacht hat.
Die Prüfung ergab, dass die präventive oder abschreckende Wirkung der eingeführten Maßnahmen auf die Steuereinnahmen nicht beziffert werden kann und dass die Höhe der Auswirkungen der neuen ATAD-Maßnahmen in Bezug auf die Steuerhinterziehung aufgrund des Mangels an unterstützenden Daten nicht beziffert werden kann. Nach den Feststellungen der ORKB hatte die Einführung der Richtlinien keine wesentlichen Auswirkungen auf die Effizienz der Steuerverwaltung. Die Umsetzung der beiden Richtlinien kostete bis Ende 2022 insgesamt 36,7 Millionen Euro. Die Gesamtkosten für die Richtlinien beliefen sich auf 36 Mio. CZK. Darin enthalten sind Gehaltskosten und Kosten für die Anpassung der Informationssysteme.
Die Einnahmen aus der Körperschaftssteuer - deren Erhebung sich zwischen 2018 und 2022 auf 953,4 Mrd. CZK belief - sind die viertwichtigste Einnahme des Staatshaushalts. Die Prüfer stellten fest, dass das Finanzministerium in Ermangelung von Datenquellen nicht über Informationen zur Wirksamkeit und Effizienz der von der ATAD eingeführten Vorschriften verfügte und nicht wusste, ob ihre Auswirkungen wie erwartet waren.
Dem SAO zufolge hat die Umsetzung der DAC-Richtlinie6 den internationalen Informationsaustausch gestärkt, aber die Nutzbarkeit dieser Informationen in der Tschechischen Republik war minimal. Auf der Grundlage einer Überprüfung der Informationen aus 927 DAC6-Meldungen hat die tschechische Finanzverwaltung (FSA) keine Risiken mit Auswirkungen auf die Steuereinnahmen festgestellt.
Die Generalfinanzdirektion (GFD) hat kein Verfahren für die Übermittlung von Informationen aus den DAC6-Meldungen an die örtlich zuständigen Steuerbehörden eingerichtet, damit den Steuerbehörden alle Informationen zur Verfügung stehen, z. B. zur Verwendung bei Risikoanalysen und anschließenden Prüfungen. Die Verarbeitung der Informationen aus den DAC6-Meldungen wurde in den meisten Fällen von der GFD manuell durchgeführt. Die ORKB bewertete daher die Informatisierung der Körperschaftsteuerverwaltung im Bereich der DAC6-Meldungen als unzureichend.
Zum Zeitpunkt des Abschlusses der Prüfung hatte die GFD eines der strategischen Ziele der Entwicklung des FS der Tschechischen Republik hinsichtlich einer vollständig elektronischen Akte nicht erfüllt. Zum Zeitpunkt des Abschlusses der Prüfung war das automatisierte Steuerinformationssystem noch nicht durch ein neues Informationssystem ersetzt worden, das beispielsweise die Umwandlung eines Dokuments in Papierform in eine elektronische Form mit den rechtlichen Auswirkungen des Originals ermöglicht. Das SAO stellte fest, dass die GFD im geprüften Zeitraum 6,8 Millionen Euro ausgab. Die GDF gab 6,6 Mio. CZK an Gehaltskosten für Mitarbeiter aus, die an der Übertragung von Papierakten beteiligt waren.
Die Methode der Übermittlung von Aktenunterlagen von den einzelnen Finanzämtern an die Oberfinanzdirektion entsprach nicht den Anforderungen der Informatisierung der Steuerverwaltung. So stellten die Prüfer beispielsweise fest, dass im Jahr 2022 87 % der Akten im Zusammenhang mit der Körperschaftssteuer in Papierform an die Oberfinanzdirektion übermittelt wurden, obwohl diese Akten vollständig elektronisch geführt wurden.
Die GFD hat der Europäischen Kommission die obligatorischen Angaben zu den Verwaltungskosten im Zusammenhang mit dem automatischen Informationsaustausch für das Jahr 2023 nicht übermittelt und damit gegen das Gesetz über die internationale Zusammenarbeit in der Steuerverwaltung verstoßen.
Das SAO berücksichtigte bei seiner Prüfung der Körperschaftssteuerverwaltung die Jahre 2020 und 2021 nicht, da alle Leistungsindikatoren in diesen Jahren von Ereignissen im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie betroffen waren.
* ATAD - Richtlinie (EU) 2016/1164 des Rates wurde ab April 2019 in das nationale Körperschaftsteuerrecht eingeführt, um Steuerhinterziehung zu verhindern.
** DAC6 - Richtlinie (EU) 2018/822 des Rates wurde im August 2020 in das tschechische Steuerrecht eingeführt, mit dem Ziel, die Transparenz zu erhöhen und den Zugang zu Informationen zu verbessern. Mit der Richtlinie wurde eine Meldepflicht für grenzüberschreitende Vereinbarungen eingeführt, die unter anderem zur Erlangung eines Steuervorteils führen (Verlagerung der Steuerbemessungsgrundlage in andere Länder, um sicherzustellen, dass bestimmte Einkommensposten nirgendwo besteuert werden, oder Ausnutzung von Unterschieden bei den Steuersätzen).
SAO/ gnews - RoZ
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