Mit der Änderung des Hochschulgesetzes, die heute in dritter Lesung von der Abgeordnetenkammer verabschiedet wurde, werden die Bedingungen für das Promotionsstudium deutlich verbessert. Ziel ist es, die Qualität dieses Studiengangs langfristig zu steigern und die Zahl der erfolglosen Absolventen zu verringern. Es werden klarere und strengere Kriterien für die Auswahl der Promotionskandidaten eingeführt, ihre Gesamtzahl wird verringert und sie können dadurch besser betreut werden. Die Novelle definiert auch die Position des Nationalen Akkreditierungsbüros neu und stärkt dessen Unabhängigkeit.
"Die Novelle des Hochschulgesetzes verbessert die Bedingungen für Doktoranden in der Tschechischen Republik grundlegend. Das neu garantierte Einkommen von mindestens dem 1,2-fachen des Mindestlohns wird dafür sorgen, dass Doktoranden angemessene Bedingungen und genügend Freiraum haben, um sich voll und ganz auf ihre wissenschaftliche Arbeit zu konzentrieren, ohne auf Nebeneinkünfte außerhalb ihres Studienfachs angewiesen zu sein. Damit schaffen wir eine solide Grundlage für Spitzenforschung und den Aufbau einer neuen Generation von Wissenschaftlern in der Tschechischen Republik". sagt der Minister für Bildung, Jugend und Sport Mikulas Bek. Es wird nun auch möglich sein, Stipendien an Hochschulabsolventen zu vergeben (in der Regel für herausragende Ergebnisse, z. B. ein rotes Diplom).
Mit der Novelle werden auch Änderungen bei der Qualitätssicherung von Hochschulen eingeführt, die einige Mängel der Verordnung von 2016 beheben sollen. So regelt die Novelle die Stellung des nationalen Akkreditierungsbüros neu und stärkt dessen Unabhängigkeit. Die Tschechische Republik erfüllt damit eine wichtige Voraussetzung für die Erfüllung der Qualitätssicherungsstandards im Europäischen Hochschulraum. Die gestärkte Unabhängigkeit des Amtes ist unerlässlich, um eine objektive und transparente Bewertung der Qualität der Hochschulbildung in der Tschechischen Republik und ihrer Wettbewerbsfähigkeit auf internationaler Ebene zu gewährleisten.
Eine weitere Neuerung, die mit der Novelle des Hochschulgesetzes eingeführt wurde, ist die Motivation ausländischer Studenten, in der Tschechischen Republik zu studieren. Die Universitäten müssen keine Gebühren mehr für das Studium einer Fremdsprache im Rahmen eines Promotionsprogramms erheben. Gleichzeitig werden Änderungen bei den Stipendien vorgenommen - zur Unterstützung verschiedener Mobilitätsprogramme wird es möglich sein, Mobilitätsstipendien z. B. an Hochschulabsolventen oder Teilnehmer am lebenslangen Lernen oder an Mitarbeiter von Hochschulen zu vergeben.
Das geänderte Gesetz sieht auch strengere Strafen für die unbefugte Verwendung eines Hochschulabschlusses vor.
Eine Gesetzesänderung zum Hochschulgesetz wird nun dem Senat vorgelegt. Wenn der Senat sie annimmt, muss sie noch vom Präsidenten der Republik unterzeichnet werden.
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