Die geplante Erneuerung der elektronischen Umsatzregistrierung bringt grundlegende Änderungen mit sich, die sich auf das Unternehmensumfeld und die Steuererhebung in der Tschechischen Republik auswirken dürften. Die modernisierte Version des Systems, die als EET 2.0 bezeichnet wird, wurde von Finanzministerin Alena Schillerová vorgestellt. Ihr zufolge soll das neue Modell den technologischen Entwicklungen und den Erfahrungen der vergangenen Jahre Rechnung tragen.
Das neue System soll im Januar nächsten Jahres in Betrieb genommen werden, wobei der erste Monat als Pilotprojekt und auf freiwilliger Basis läuft. Dies wird den Unternehmen Zeit geben, sich mit den Regeln und der technischen Funktionsweise des Systems vertraut zu machen. Der Gesetzesentwurf wurde jetzt vom Finanzministerium der Tschechischen Republik ausgearbeitet und wird nun zur Stellungnahme vorgelegt. Ziel der Änderungen ist es, ein einfacheres und weniger verwaltungsaufwändiges Instrument für die Registrierung von Verkäufen zu schaffen.
EET 2.0 soll sich vom ursprünglichen System vor allem durch eine Vereinfachung der erfassten Daten und eine breitere Nutzung moderner Zahlungsmethoden unterscheiden. Die Aufzeichnungen gelten für Barzahlungen, Kartenzahlungen oder QR-Zahlungen, die im persönlichen Kontakt mit dem Kunden getätigt werden. Dagegen werden Rechnungen oder Online-Transaktionen zwischen Konten ohne direkten Kundenkontakt nicht aufgezeichnet.
Eine weitere wichtige Änderung ist die Abschaffung der Verpflichtung zum Druck von Papierquittungen. Diese werden vom Unternehmer nur noch auf Anfrage des Kunden ausgestellt. Außerdem wird das System keine spezifischen Kaufgegenstände erfassen, sondern nur die grundlegenden Details der Transaktion, wie die Identifizierung des Unternehmens, Zeit, Ort und Betrag. Nach Angaben des Ministeriums soll die neue Form der Verkaufsregistrierung zu einem gerechteren Geschäftsumfeld und einer effizienteren Steuererhebung beitragen. Der Staat schätzt die fiskalischen Vorteile des Systems auf 14-15 Milliarden CZK pro Jahr allein bei der Mehrwertsteuer und der Einkommenssteuer.
Das neue Modell sieht auch einen Modus namens EET OFF vor, der es den kleinsten Unternehmern ermöglicht, die Verkaufsregistrierung nicht zu nutzen. Die Ausnahme gilt beispielsweise für Unternehmer in der ersten Pauschalsteuerstufe mit einem Jahresumsatz von bis zu 1 Million CZK oder für diejenigen, die eine monatliche Pauschalsteuer von 1.500 CZK zahlen. Die Registrierung gilt auch nicht für bestimmte Bereiche wie das Bankwesen, den Luftverkehr oder Verkaufsautomaten.
Andere von der tschechischen Regierung vorbereitete Steuermaßnahmen sind ebenfalls Teil der umfassenderen Änderungen. Das Kabinett plant die Wiedereinführung der Studiengebühren und Steuererleichterungen für berufstätige Studenten als Teil eines familienfreundlichen Pakets. Das Ministerium bereitet auch eine Senkung der Mehrwertsteuer von 21 auf 12 Prozent auf Erfrischungsgetränke vor, die in Gaststätten serviert und an Ort und Stelle verzehrt werden.
Die neue Form des EET stellt somit eine Kombination aus Digitalisierung der staatlichen Verwaltung, dem Bestreben, die Schattenwirtschaft einzudämmen, und dem Versuch, die Steuerlast für ausgewählte Gruppen von Unternehmern und Arbeitnehmern zu verringern, dar. Die endgültige Form des Systems wird in den kommenden Monaten im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens beschlossen.
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