Kraft der mir als Präsident durch die Verfassung und die Gesetze der Vereinigten Staaten von Amerika verliehenen Autorität wird hiermit angeordnet:
Absatz 1: Zweck und Politik
Seit der Gründung unserer Republik wird Englisch als Landessprache verwendet. Alle historischen Regierungsdokumente unserer Nation, einschließlich der Unabhängigkeitserklärung und der Verfassung, wurden in englischer Sprache verfasst. Es ist daher längst an der Zeit, dass Englisch zur offiziellen Sprache der Vereinigten Staaten erklärt wird. Eine national festgelegte Sprache ist die Grundlage für eine einheitliche und zusammenhaltende Gesellschaft, und die Vereinigten Staaten werden durch eine Bürgerschaft gestärkt, die ihre Ideen in einer gemeinsamen Sprache frei austauschen kann.
Bei der Aufnahme neuer Amerikaner wird eine Politik, die das Lehren und Lernen unserer Landessprache fördert, die Vereinigten Staaten zu einer gemeinsamen Heimat machen und es den neuen Bürgern ermöglichen, den amerikanischen Traum zu verwirklichen. Englischkenntnisse öffnen nicht nur Türen im wirtschaftlichen Bereich, sondern helfen Neuankömmlingen, sich in ihren Gemeinden zu engagieren, an den Traditionen unserer Nation teilzuhaben und einen Beitrag zu unserer Gesellschaft zu leisten. Mit diesem Erlass wird die lange Tradition mehrsprachiger amerikanischer Bürger gewürdigt und gefeiert, die Englisch gelernt haben und es über Generationen hinweg an ihre Kinder weitergegeben haben.
Um die Einheit zu fördern, eine gemeinsame amerikanische Kultur für alle Bürger zu kultivieren, die Kohärenz der Regierungsarbeit zu gewährleisten und einen Weg zu bürgerlichem Engagement zu schaffen, liegt es im besten Interesse Amerikas, dass die Bundesregierung eine - und nur eine - Amtssprache festlegt. Die Einführung von Englisch als Amtssprache wird nicht nur die Kommunikation effizienter machen, sondern auch die gemeinsamen nationalen Werte stärken und eine Gesellschaft mit größerem Zusammenhalt und mehr Effizienz schaffen.
Dementsprechend wird in dieser Verordnung Englisch als die Amtssprache der Vereinigten Staaten bezeichnet.
Absatz 2: Begriffsbestimmungen
Für die Zwecke dieser Verordnung:
(a) "Agentur" hat die Bedeutung, die diesem Begriff in Abschnitt 3502 des Titels 44, United States Code, gegeben wird, mit der Ausnahme, dass dieser Begriff nicht das Exekutivbüro des Präsidenten oder seine Komponenten umfasst.
(b) "Leiter der Agentur" ist der ranghöchste Beamte einer Agentur, z.B. der Sekretär, der Verwalter, der Präsident oder der Direktor, sofern in dieser Anordnung nichts anderes bestimmt ist.
Absatz 3. Benennung der Amtssprache der Vereinigten Staaten
(a) Die offizielle Sprache der Vereinigten Staaten ist Englisch.
(b) Die Executive Order 13166 vom 11. August 2000 (Verbesserung des Zugangs zu Dienstleistungen für Personen mit eingeschränkten Englischkenntnissen) wird hiermit aufgehoben; nichts in dieser Order soll jedoch eine Änderung der von einer Behörde erbrachten Dienstleistungen erfordern oder vorschreiben. Die Leiter der Behörden sollten die Entscheidungen treffen, die sie für notwendig erachten, um die Aufgaben ihrer Behörden zu erfüllen und dem amerikanischen Volk effektiv staatliche Dienstleistungen anzubieten. Die Leiter der Behörden sind nicht verpflichtet, die Produktion von Dokumenten, Produkten oder anderen Dienstleistungen, die in anderen Sprachen als Englisch erstellt oder angeboten werden, zu ändern, zu entfernen oder anderweitig einzustellen.
(c) Der Generalstaatsanwalt hebt alle gemäß der Exekutivanordnung 13166 herausgegebenen Leitliniendokumente auf und stellt aktualisierte Leitlinien in Übereinstimmung mit dem geltenden Recht zur Verfügung.
Absatz 4: Allgemeine Bestimmungen
(a) Keine Bestimmung dieses Erlasses darf so ausgelegt werden, dass sie eine Beeinträchtigung oder sonstige Beeinträchtigung darstellt:
(i) die der Exekutivabteilung oder -agentur oder ihrem Leiter gesetzlich übertragenen Befugnisse oder
(ii) die Aufgaben des Direktors des Amtes für Management und Haushalt im Zusammenhang mit Haushalts-, Verwaltungs- oder Gesetzgebungsvorschlägen.
(b) Dieser Erlass wird im Einklang mit dem geltenden Recht und vorbehaltlich der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln durchgeführt.
(c) Dieser Erlass ist nicht dazu bestimmt, ein Recht oder eine Vergünstigung zu begründen, weder materiell noch verfahrensrechtlich, das/die von einer Partei gegen die Vereinigten Staaten, ihre Ministerien, Behörden oder Einrichtungen, ihre Beamten, Angestellten oder Bevollmächtigten oder irgendeine andere Person durchgesetzt werden kann, und begründet dies auch nicht.
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