PRAG - Abgeordnete und Senatoren sollen bei künftigen Präsidentschaftswahlen nur noch einen Kandidaten unterstützen können. Das sieht die Änderung des Gesetzes über die Präsidentschaftswahlen vor, die am Mittwoch von der Regierung erörtert werden soll. Die Bürgerinnen und Bürger sollen dann die Möglichkeit haben, Petitionen von bürgerlichen Kandidaten online zu unterzeichnen. Nach Angaben des Innenministeriums trägt die Novelle den Erfahrungen früherer direkter Präsidentschaftswahlen Rechnung und könnte ab 2026 in Kraft treten, so dass sie bereits für die Wahlen 2028 gelten würde.
Die neue Verordnung sollte ausdrücklich die Regel aufstellen, dass Abgeordnete und Senatoren nur einen Kandidaten unterstützen dürfen. Bislang sind die Rechtsmeinungen in dieser Frage geteilt. Weder der Oberste Verwaltungsgerichtshof (SAC) noch das Verfassungsgericht haben sich bisher in der Sache geäußert, aber der SAC hat 2017 angedeutet, dass er zu der Auslegung neigt, dass ein Abgeordneter nicht Mitglied mehrerer vorschlagender Gruppen sein kann, heißt es in dem Entwurf. Das Innenministerium, das die Kandidatenlisten registriert, hat bisher den Standpunkt vertreten, dass sich eine solche Einschränkung weder aus der Verfassung noch aus dem Wahlgesetz ergibt.
Gehört ein Abgeordneter zu mehr als einer Gruppe von Petenten, wird seine Unterschrift auf einer der Listen nicht berücksichtigt. Da die Abgeordneten und Senatoren zum Zeitpunkt der Unterzeichnung möglicherweise nicht wissen, dass ein anderer Abgeordneter mehrere Kandidatenlisten unterzeichnet hat, veröffentlicht das Innenministerium umgehend eine Liste der Abgeordneten und Senatoren, die Kandidatenlisten eingereicht haben. Bis zum Ablauf der Frist für die Einreichung der Kandidatenlisten, d.h. bis zum 66. Tag vor der Wahl, ist es möglich, dass sich ein anderer Abgeordneter oder Senator einer Kandidatenliste anschließt und die doppelte Unterschrift eines anderen Gesetzgebers ersetzt.
Diejenigen, die auf der Grundlage von Bürgerunterschriften kandidieren wollen, werden die Möglichkeit erhalten, zusätzlich zu den Papierformularen auch über das Internet Unterschriften zu sammeln. Dies geschieht über ein elektronisches Petitionsinstrument, das Teil des im Wahlverwaltungsgesetz verankerten Informationssystems sein wird. Das elektronische System wird garantieren, dass alle Unterzeichner tatsächlich existieren, dass ihre Angaben der Realität entsprechen und auch die Gefahr von Doppelunterschriften vermieden wird.
Die Vorschriften verlangen weiterhin 50.000 Unterschriften von Bürgerkandidaten, so dass eine Änderung der Verfassung nicht erforderlich ist. Es werden jedoch weniger Informationen auf der Petition verlangt, und die Bürger müssen nicht ihren ständigen Wohnsitz angeben. Petitionen auf Papier werden nur so lange geprüft, bis die Zahl der Unterschriften zusammen mit der elektronischen Petition die erforderliche Schwelle von 50.000 erreicht hat. Bisher hat das Innenministerium bei jeder Petition die Richtigkeit der Daten anhand einer Stichprobe überprüft, und das weitere Vorgehen hing von der festgestellten Fehlerquote ab.
Das Innenministerium ließ mehrere Kandidaten, wie die Geschäftsleute Karel Diviš und Karel Janeček, wegen fehlender Unterschriften nicht zu den Wahlen im letzten Jahr antreten. Nach einer Überprüfung auf Fehler wurden Diviš 49 884 von 63 210 gültigen Unterschriften und Janeček 48 091 von 74 208 Unterschriften zuerkannt. Diviš wurde daraufhin als einer der Kandidaten an die NSS zurückgegeben. Denisa Rohanová hingegen wurde ausgeschlossen, weil sie ausschließlich von Mitgliedern der ehemaligen Abgeordnetenkammer unterstützt wurde, und zwar schon vor der Bekanntgabe der Wahl. Obwohl das Gesetz ein solches Verfahren nicht ausdrücklich vorsieht, erklärte das Gericht, es sei nicht möglich.
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