PRAG - Landwirtschaftsminister Marek Výborný (KDU-ČSL) hat heute die Regeln für die Gewährung von Beihilfen für die Entwicklung des ländlichen Raums im Rahmen des strategischen Plans der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) genehmigt. In der vierten Antragsrunde im Herbst können Landwirte und Waldbesitzer einen Beitrag aus dem Gesamtbetrag von 6,3 Mrd. CZK für Investitionen in landwirtschaftliche Betriebe, für die Verarbeitung von Produkten, für die Wiederherstellung von Wäldern nach Katastrophen oder für die Niederlassung eines Junglandwirts erhalten.
"Wir konzentrieren uns vor allem auf die mittelgroßen landwirtschaftlichen Betriebe, die einen besseren Zugang zu den Subventionen haben sollen. Landwirte, die 150 bis 2 500 Hektar Ackerland bewirtschaften, werden bei der Vergabe von Subventionen bevorzugt. Klein- und Familienbetriebe werden ebenfalls stärker bevorzugt. Bei der Beurteilung der Betriebsgröße wird die Vernetzung streng geprüft, d.h. ob der Betrieb z.B. zu einer Gruppe von mehreren miteinander verbundenen Betrieben gehört. sagte Landwirtschaftsminister Marek Výborný.
In der vierten Antragsrunde werden ca. 6,3 Mrd. CZK ausgeschüttet, die insbesondere für Investitionen in landwirtschaftliche und lebensmittelverarbeitende Unternehmen, für die Gründung von Junglandwirten, für die Forstwirtschaft - insbesondere für die Wiederherstellung von Katastrophengebieten und den Schutz von Ameliorations- und Stärkungsbäumen - sowie für die Unterstützung von Innovations- und Kooperationsprojekten bestimmt sind.
"Wir setzen den Trend zur Vereinfachung und Beschleunigung der Verwaltung fort. Die Antragsteller müssen nicht mehr die sogenannte Konformitätsbewertung, d.h. die Dokumentation des Herstellers, vorlegen, was vor allem für Antragsteller, die kleinere Geräte kaufen, eine Erleichterung darstellen wird. Die Verpflichtung zum Nachweis der Schuldenfreiheit durch das Finanzamt haben wir bereits abgeschafft. Gut vorbereitete Projekte werden dann schneller abgewickelt", sagte er. Minister für Landwirtschaft Marek Výborný
Das Landwirtschaftsministerium (MoA) wird die meisten Mittel für folgende Bereiche bereitstellen Investitionen in landwirtschaftlichen Betriebeninsgesamt 3 Milliarden CZK. Die Landwirte erhalten einen Zuschuss von mindestens 40 % der anfallenden Kosten, Junglandwirte erhalten zusätzlich 10 % und Biobauern erhalten ebenfalls 10 %. Der Höchstbetrag, den ein neuer ökologischer Landwirt erhalten kann, beträgt somit 60 %. Im Rahmen dieser Intervention können die Landwirte nun auch eine Beihilfe für die Betreuung von Sauen erhalten. Neben der bereits bestehenden Unterstützung für das Wohlbefinden von Geflügel ist dies ein weiterer Schritt zur Verbesserung des Tierschutzes, und die Landwirte können z. B. Ställe für Legehennen in Freilandhaltung oder Abferkelbuchten für Sauen in Freilandhaltung erwerben. Bei der pflanzlichen Erzeugung erhalten die Erzeuger von sensiblen Erzeugnissen wie Obst, Gemüse, Hopfen oder Zier- und Heilpflanzen Vorzugspunkte. Das MoA bevorzugt Projekte der Präzisionslandwirtschaft wie die Anschaffung von Satellitennavigation für landwirtschaftliche Maschinen, Geräte zur präzisen Dosierung von Düngemitteln und Saatgut, Robotertechnik für Ställe und Felder. Bei der Vergabe von Subventionen werden kleinere Projekte, die Verarbeitung der eigenen Produktion, Projekte mit Schwerpunkt auf dem Wohlergehen, sensible Rohstoffe oder die Reduzierung von Emissionen bevorzugt.
Unter Investitionen in die Verarbeitung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen wird auf 2,2 Milliarden CZK geschätzt. Ziel ist es, die Verarbeitung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen und deren Direktverkauf zu unterstützen. Die Hauptzielgruppe sind kleine und mittlere Unternehmen. Große Unternehmen können nur dann Subventionen beantragen, wenn ihr Projekt zur Eindämmung des Klimawandels beiträgt. Der Basissubventionssatz beträgt 30 % und kann um 10 % für Junglandwirte und 10 % für Kleinst- und Kleinunternehmen erhöht werden. Der maximale Fördersatz beträgt somit 50 % der förderfähigen Ausgaben, zum Beispiel für den Kauf von Ausrüstungen für die Lebens- und Futtermittelproduktion, für die Lagerung und Renovierung von Gebäuden und Ladeneinrichtungen.
"Für Investitionen in landwirtschaftliche Betriebe und die Verarbeitung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen gibt es Obergrenzen. So kann ein Antragsteller maximal 30 Millionen CZK für ein einzelnes Projekt und maximal 200 Millionen CZK für den gesamten Programmplanungszeitraum bis 2027 und für alle seine Projekte erhalten. sagte Landwirtschaftsminister Výborný.
O Investitionen in den Wiederaufbau von Katastrophengebieten Jede forstwirtschaftliche Einrichtung, einschließlich staatlicher Unternehmen, kann sich bewerben. Sie erhalten den Zuschuss 100% für die Wiederherstellung von Wäldern nach Bränden, Dürre, Windkatastrophen, Vereisung oder Schädlingsbefall. Die Maßnahme zielt jedoch auch auf die Vorbeugung ab; bei der Wiederherstellung muss der Förster mehr Bäume zur Verbesserung und Stärkung des Waldes pflanzen, damit er künftigen Katastrophen besser standhalten kann. Für die Maßnahme sind insgesamt 107 Mio. CZK vorgesehen.
Die Intervention wird zum Bau von Zäunen beitragen, um den neu angepflanzten Wald vor Wild zu schützen. Investitionen in den Schutz von Bäumen zur Verbesserung und Stärkung der Lebensqualität. Sie ist für den Bau von Holz- und Drahtzäunen bestimmt, wobei aus Gründen der Nachhaltigkeit Holzzäunen der Vorzug gegeben wird. Der Subventionssatz beträgt wiederum 100 %, der Gesamtbetrag der Subventionen beläuft sich auf fast 25 Millionen.
Der Start als Junglandwirt trägt zur Erneuerung der Generationen in der Landwirtschaft bei, hilft, junge Menschen für den Sektor zu gewinnen und zu halten und erleichtert ihnen die Gründung eines eigenen Unternehmens. Der Beitrag wird es Menschen zwischen 18 und 40 Jahren erleichtern, ein Unternehmen zu gründen, indem er sie bei der Umsetzung eines Geschäftsplans unterstützt. Auch hier hat das MoA die Bedingungen in Runde 4 im Vergleich zu früheren Runden vereinfacht und bürokratische Hindernisse beseitigt. So wurde insbesondere der Zeitraum, in dem ein Antragsteller als Existenzgründer gilt, von 24 Monaten auf 5 Jahre ab dem Beginn seines landwirtschaftlichen Betriebs verlängert. Die Verpflichtung, ein Ausschreibungsverfahren für Auftragnehmer zu organisieren, wurde abgeschafft, und bestimmte Anforderungen an den Inhalt des Geschäftsplans wurden gelockert. Für diese Maßnahme stehen insgesamt 708 Mio. CZK zur Verfügung.
Bis zu 60 % der Kosten können mit Hilfe eines Zuschusses von den Antragstellern für die notwendige Zusammenarbeit mit einer Forschungseinrichtung bei der Umsetzung von Innovationen in der Verarbeitung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen im Rahmen der Intervention erhalten werden Innovation in der Verarbeitung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen. Dabei handelt es sich um Projekte zur Einführung neuer oder deutlich verbesserter Produkte, Verfahren oder Technologien.
Auch Unterstützung für operative Gruppen und EIP-Projekte (Europäische Innovationspartnerschaft) mit einem Subventionsanreiz von 130 Mio. CZK zur Einführung von Innovationen in die Praxis beitragen. Das Modell basiert auf der Praxis, wobei eine Gruppe von Unternehmern, Wissenschaftlern und Forschern sowie nichtstaatlichen gemeinnützigen Organisationen an dem Projekt arbeitet. Die Ergebnisse der Projekte werden dann auf nationaler und europäischer Ebene angewandt.
Für jede Maßnahme werden die Mittel vorläufig wie folgt aufgeteilt:
Intervention | Zuweisung (CZK) |
Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben | 3 000 000 000 |
Investitionen in die Verarbeitung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen | 2 235 000 000 |
Investitionen in den Wiederaufbau von Katastrophengebieten | 107 888 397 |
Investitionen in den Schutz von Bäumen zur Verbesserung und Stärkung der Lebensqualität | 24 962 882 |
Der Start als Junglandwirt | 708 324 445 |
Innovation in der Verarbeitung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen | 100 776 000 |
Unterstützung für operative Gruppen und EIP-Projekte | 130 000 000 |
Insgesamt | 6 306 951 724 |
Der endgültige Betrag kann entsprechend den aktuellen Wechselkursen und dem Stand der Umsetzung des Finanzplans angepasst oder um nicht ausgegebene Mittel aus früheren Antragsrunden erhöht werden.
Bewerbungen werden nur über das Farmer-Portal vom 8. Oktober 2024 um 8:00 Uhr bis zum 29. Oktober 2024 um 18:00 Uhr angenommen.
Der vollständige Text der Vorschriften ist in elektronischer Form auf der Website des Landwirtschaftsministeriums verfügbar - Subportal Subventionen - GAP-Strategieplan 2023-2027 a einschlägige Maßnahmen) und auch auf der Website Staatlicher Interventionsfonds für die Landwirtschaft im Abschnitt über den Strategieplan 2023-2027.
Vojtěch Bílý
Pressesprecher des Landwirtschaftsministeriums der Tschechischen Republik
mze.gov.cz/gnews.cz