Die Europäische Kommission hat eine rumänische Regelung zur Senkung des Stromtarifs für energieintensive Unternehmen in Höhe von 578 Mio. EUR (2,9 Mrd. Rp.) genehmigt, die mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang steht.
Mit der Abgabe soll Strom aus erneuerbaren Energiequellen gefördert werden. Mit der Regelung soll das Risiko gemindert werden, dass die Abgabe energieintensive Unternehmen dazu veranlasst, ihre Tätigkeiten in Länder außerhalb der EU zu verlagern, die eine weniger ehrgeizige Klimapolitik verfolgen.
Rumänisches System
Im Jahr 2011 führte Rumänien grüne Zertifikate zur Förderung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen ein, nach denen förderfähige Erzeuger erneuerbarer Energien grüne Zertifikate für jede produzierte und ins Netz eingespeiste Megawattstunde erhalten. Die Stromversorger müssen eine obligatorische Quote an grünen Zertifikaten erwerben. Die Kosten für die grünen Zertifikate werden letztlich über eine Umlage an die Verbraucher weitergegeben.
Ziel der Regelung ist es, den Abgabensatz für energieintensive Unternehmen zu senken und damit das Risiko zu mindern, dass sie ihren Standort in Länder außerhalb der EU mit einer weniger ehrgeizigen Klimapolitik verlagern. Die Regelung läuft bis zum 31. Dezember 2031 und verfügt über ein geschätztes Budget von 578 Millionen Euro (2,9 Milliarden RON).
Die Maßnahme wird Unternehmen in den in Anhang 1 aufgeführten Sektoren zugute kommen Leitlinien für staatliche Beihilfen in den Bereichen Klima, Umwelt und Energie 2022 ("CEEAG"). Diese Wirtschaftszweige sind in hohem Maße von der Elektrizität abhängig und dem internationalen Handel besonders stark ausgesetzt. Die Begünstigten erhalten eine Abgabenermäßigung zwischen 75 und 85 %, je nach ihrer Risikoexposition. Die anwendbare Ermäßigung darf nicht zu einer Abgabe von weniger als 0,5 EUR/MWh führen.
Im Rahmen der Regelung müssen die Begünstigten entweder bestimmte Energieaudit-Empfehlungen umsetzen, mindestens 30 % des Stromverbrauchs durch kohlenstofffreie Quellen decken oder mindestens 50 % der Fördermittel in Projekte investieren, die zu einer erheblichen Verringerung der Treibhausgasemissionen in der Anlage führen.
Die heute genehmigte Regelung ersetzt die frühere Regelung, die von der Kommission in Oktober 2014die das gleiche Ziel verfolgte und die Regelung an die CEEAG-Vorschriften anpasste.
Bewertung durch die Kommission
Die Kommission hat die Regelung nach den EU-Beihilfevorschriften geprüft, insbesondere nach Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe c Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), der es den Mitgliedstaaten erlaubt, die Entwicklung bestimmter Wirtschaftszweige unter bestimmten Bedingungen zu fördern, und zwar unter CEEAG-Leitliniendie es den Mitgliedstaaten ermöglichen, energieintensiven Verbrauchern Unterstützung in Form von ermäßigten Strompreisen zu gewähren.
Die Kommission stellte insbesondere fest, dass:
- Der Modus erleichtert die Entwicklung bestimmter Wirtschaftstätigkeiten, die sind stark von der Elektrizität abhängig und dem internationalen Wettbewerb besonders stark ausgesetzt.
- Die Maßnahme lautet erforderlich a geeignet für einen Beitrag zur Erreichung der Ziele zu leisten Europäische Grüne Vereinbarungen.
- Die Maßnahme lautet Angemessenda die einzelnen Beihilfebeträge die nach den CEE-Leitlinien zulässigen Höchstbeträge nicht überschreiten und auf die in den CEE-Leitlinien aufgeführten Wirtschaftszweige beschränkt sind.
- Positive Auswirkungen der Regelung die möglichen negativen Auswirkungen auf den Wettbewerb und den Handel in der EU überwiegen.
Auf dieser Grundlage hat die Kommission die rumänische Regelung nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.
"Dieses mit 578 Millionen Euro ausgestattete Programm ermöglicht es Rumänien, Unternehmen zu unterstützen, die besonders stark vom internationalen Handel abhängig sind und deren Aktivitäten stark von der Elektrizität abhängen. Mit diesem Programm werden Anreize für eine wirksame Dekarbonisierung der rumänischen Wirtschaft im Einklang mit den Zielen des europäischen Green Deal geschaffen. Gleichzeitig werden Wettbewerbsverzerrungen auf ein Minimum reduziert. sagte der für die Wettbewerbspolitik zuständige Vizepräsident der Kommission Margrethe Vestager.
2022 CEEAG eine Anleitung dazu geben, wie die Kommission die Vereinbarkeit von Umweltschutzmaßnahmen, einschließlich des Klimaschutzes, und Energiebeihilfen, die nach Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe c AEUV anmeldepflichtig sind, bewerten wird.
Kommunikation über den Europäischen Green Deal 2019 hat sich die Kommission das Ziel gesetzt, die Netto-Treibhausgasemissionen im Jahr 2050 auf Null zu senken, was in der Europäisches Klimagesetz. Mit dem Gesetz, das seit Juli 2021 in Kraft ist, wurde auch ein Zwischenziel zur Reduzierung der Netto-Treibhausgasemissionen eingeführt. bis 2030 mindestens o 55 %. Danke Verabschiedung der "Fit for 55"-Legislativvorschläge Die EU verfügt über rechtsverbindliche Klimaziele, die für alle wichtigen Wirtschaftssektoren gelten.
Eine nicht vertrauliche Fassung der Entscheidung wird unter dem Aktenzeichen SA.110166 auf folgender Website veröffentlicht das Verzeichnis der staatlichen Beihilfen auf der Website der Kommission zu folgenden Themen Wettbewerbsobald alle Vertraulichkeitsfragen geklärt sind. Neue Veröffentlichungen von Entscheidungen über staatliche Beihilfen im Internet und im Amtsblatt sind aufgeführt unter Competition Weekly e-journal.
EC/ gnews - RoZ