PRAG - Die Abgeordneten werden nächste Woche über eine umstrittene Erhöhung der Gebühren für das tschechische Fernsehen und den tschechischen Rundfunk abstimmen, wobei der Kreis der Steuerzahler erweitert wird. Sie werden erneut über die Gehaltsnovelle entscheiden, gegen die Präsident Petr Pavel sein Veto eingelegt hatte, vor allem wegen der Festsetzung der Richtergehälter. Außerdem wird die Kammer erneut eine Änderung des Energiegesetzes verabschieden, bei der sich der Senat gegen neue Bedingungen für die individuelle Überprüfung der Rentabilität einiger Solarkraftwerke ausgesprochen hat.
Die reguläre Sitzung der Abgeordnetenkammer beginnt am Dienstagnachmittag. Die Abgeordneten werden die Genehmigung der Erhöhung der Fernseh- und Rundfunkgebühren in einer außerordentlichen Sitzung am Mittwoch nach dem Mittag abschließen. Die Koalition hat eine Abstimmung über die Form eines umstrittenen Regierungsentwurfs vorgesehen, der auch die Zahlung von KV- und CRo-Gebühren für Unternehmer und juristische Personen ändert. Die Oppositionsfraktionen ANO und SPD haben die abschließende Diskussion über die Gebührenerhöhung bisher fünf Tage lang blockiert.
Am Dienstag wollen Vertreter des Regierungslagers den Gesetzentwurf zur Erhöhung der Gehälter von Spitzenpolitikern, anderen Staatsbeamten, Richtern und Staatsanwälten trotz des Vetos des Präsidenten erneut verabschieden. Außerdem wollen sie die ursprüngliche parlamentarische Fassung des Energiegesetzes mit individuellen Kontrollen für Photovoltaikanlagen durchsetzen. Nach Angaben von Koalitionsvertretern wird jedoch erst in letzter Minute klar sein, ob in beiden Fällen die erforderlichen 101 Stimmen zusammenkommen werden.
Am Freitag wird die Abgeordnetenkammer voraussichtlich die letzte Lesung der so genannten flexiblen Änderung des Arbeitsgesetzes verabschieden, bei der die Abgeordneten der ODS und des TOP 09 wahrscheinlich nicht die Möglichkeit einer Kündigung ohne Grund mit höheren Abfindungen vorschlagen werden. Die Abgeordneten werden wahrscheinlich auch über die Bildungsnovelle abstimmen, bei der die umstrittene Übertragung der Bezahlung von Hausmeistern, Köchen und Reinigungskräften sowie eines Teils anderer nicht investiver Ausgaben vom Staat auf die Regionen und Gemeinden ab September dieses Jahres vorgesehen ist. Vertreter der Kommunalverwaltungen und der Schulgewerkschaften und -organisationen haben sich gegen diesen Plan ausgesprochen.
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