Kraft der Autorität, die mir als Präsident durch die Verfassung und die Gesetze der Vereinigten Staaten von Amerika verliehen wurde, wird hiermit angeordnet:
Abschnitt 1: Zweck und Politik. Einige Schulbezirke und Universitäten machen die Impfung von Kindern und Jugendlichen mit dem Impfstoff COVID-19 weiterhin zur Bedingung für ihre Ausbildung, und andere könnten solche Anforderungen wieder einführen. Eltern und junge Erwachsene sollten genaue Informationen über die mit dem COVID-19-Impfstoff für Kinder und junge Erwachsene verbundenen geringen Risiken einer schweren Erkrankung sowie darüber erhalten, wie diese Risiken durch verschiedene Maßnahmen gemindert werden können, und sie sollten in die Lage versetzt werden, ihre eigenen Entscheidungen entsprechend zu treffen. Angesichts des unglaublich geringen Risikos einer schweren Erkrankung durch COVID-19 bei Kindern und jungen Erwachsenen ist die Drohung, sie an der Aufklärung zu hindern, ein nicht hinnehmbarer Eingriff in die persönliche Freiheit. Derartige Vorschriften übergehen die elterliche Autorität und belasten Schüler vieler Glaubensrichtungen.
Es ist die Politik meiner Regierung, dass Bundesmittel weder direkt noch indirekt zur Unterstützung oder Subventionierung einer Bildungseinrichtung, einer staatlichen Bildungseinrichtung, einer lokalen Bildungseinrichtung, einer Grundschule, einer weiterführenden Schule oder einer Hochschuleinrichtung verwendet werden sollten, die von Schülern eine Impfung gegen COVID-19 verlangt, um an einem persönlichen Bildungsprogramm teilnehmen zu können.
Absatz 2. Definition. Für die Zwecke dieser Verordnung:
(a) Der Begriff "educational service agency" hat die Bedeutung, die diesem Begriff in 20 U.S.C. 1401(5) gegeben wird.
(b) Der Begriff "Grundschule" hat die in 34 C.F.R. 77.1(c) festgelegte Bedeutung.
(c) Der Begriff "Hochschuleinrichtung" hat die Bedeutung, die diesem Begriff in 20 U.S.C. 1001(a) gegeben wird.
(d) Der Begriff "lokale Bildungseinrichtung" hat die in 34 C.F.R. 77.1(c) festgelegte Bedeutung.
(e) Der Begriff "High School" hat die in 34 C.F.R. 77.1(c) festgelegte Bedeutung.
(f) Der Begriff "staatliche Bildungseinrichtung" hat die in 34 C.F.R. 77.1(c) festgelegte Bedeutung.
Abschnitt 3 Beendigung des Zwangs unter dem COVID-19-Impfmandat (a) Der Bildungsminister gibt so bald wie möglich eine Anleitung für Grundschulen, lokale Bildungseinrichtungen, staatliche Bildungseinrichtungen, weiterführende Schulen und Hochschulen bezüglich der rechtlichen Verpflichtungen solcher Einrichtungen in Bezug auf die elterliche Autorität, die Religionsfreiheit, die Berücksichtigung von Behinderungen und den gleichen Schutz nach dem Gesetz in Bezug auf COVID-19-Zwangsschulverordnungen heraus. (b) Der Bildungsminister gibt eine Anleitung für Grundschulen, lokale Bildungseinrichtungen, staatliche Bildungseinrichtungen, weiterführende Schulen und Hochschuleinrichtungen bezüglich der rechtlichen Verpflichtungen solcher Einrichtungen in Bezug auf COVID-19-Zwangsschulverfügungen heraus.
(b) Innerhalb von 90 Tagen nach Erlass dieser Anordnung legt der Bildungsminister in Absprache mit dem Gesundheitsminister dem Präsidenten über den Assistenten des Präsidenten für Innenpolitik einen Plan zur Beendigung des COVID-19-Schulpflichtmandats vor, der mit dem geltenden Recht vereinbar ist und gegebenenfalls Gesetzesvorschläge enthält. Dieser Plan muss auch Folgendes enthalten:
(i) eine Liste der diskretionären Bundeszuschüsse und Verträge, die an Grundschulen, lokale Bildungseinrichtungen, staatliche Bildungseinrichtungen, weiterführende Schulen und Hochschulen vergeben wurden, die nicht mit den gemäß Unterabschnitt (a) dieses Abschnitts herausgegebenen Leitlinien übereinstimmen; und
(ii) die Maßnahmen jedes Exekutivministeriums oder jeder Exekutivagentur, soweit dies mit dem geltenden Recht vereinbar ist, zur Verhinderung und Beendigung der Bereitstellung von Bundesmitteln für Grundschulen, lokale Bildungseinrichtungen, staatliche Bildungseinrichtungen, weiterführende Schulen und Hochschuleinrichtungen, die nicht mit den gemäß Unterabschnitt (a) dieses Abschnitts herausgegebenen Leitlinien übereinstimmen.
Absatz 4. Allgemeine Bestimmungen (a) Keine Bestimmung dieser Verordnung darf so ausgelegt werden, dass sie eine Beeinträchtigung oder sonstige Auswirkung hat:
(i) die der Exekutivabteilung oder -agentur oder deren Leiter gesetzlich übertragenen Befugnisse oder ii) die der Exekutivabteilung oder -agentur oder deren Leiter gesetzlich übertragenen Befugnisse oder
(ii) die Aufgaben des Direktors des Amtes für Management und Haushalt im Zusammenhang mit Haushalts-, Verwaltungs- oder Gesetzgebungsvorschlägen.
(b) Dieser Erlass wird im Einklang mit dem geltenden Recht und vorbehaltlich der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln durchgeführt.
(c) Dieser Erlass ist nicht dazu bestimmt, ein Recht oder eine Vergünstigung zu begründen, weder materiell noch verfahrensrechtlich, das/die von einer Partei gegen die Vereinigten Staaten, ihre Ministerien, Behörden oder Einrichtungen, ihre Beamten, Angestellten oder Bevollmächtigten oder irgendeine andere Person durchgesetzt werden kann, und begründet dies auch nicht.
whitehouse.gov / gnews.cz-jav