Die Europäische Kommission hat gegen Meta eine Geldstrafe in Höhe von 797,72 Millionen Euro verhängt, weil das Unternehmen mit seinem Online-Kleinanzeigendienst Facebook Marketplace gegen die EU-Kartellvorschriften verstoßen und anderen Anbietern von Online-Kleinanzeigen unfaire Handelsbedingungen auferlegt hat.
Meta ist ein amerikanisches multinationales Technologieunternehmen. Sein Hauptprodukt ist das persönliche soziale Netzwerk Facebook. Es bietet auch einen Online-Kleinanzeigendienst namens "Facebook Marketplace" an, auf dem Nutzer Waren kaufen und verkaufen können.
Die Untersuchung der Kommission ergab, dass Meta eine beherrschende Stellung einnimmt unter Markt für persönliche soziale Netzwerkedie mindestens den gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) umfasst, und auch für nationale Märkte für Online-Display-Werbung in sozialen Netzwerken.
Die Kommission stellte insbesondere fest, dass Meta seine marktbeherrschende Stellung unter Verstoß gegen Artikel 102 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) missbraucht hatte:
- Sie verknüpfte mit seinen Online-Kleinanzeigendienst Facebook-Marktplatz mit Ihrem persönlichen sozialen Netzwerk Facebook. Dies bedeutet, dass alle Facebook-Nutzer automatisch Zugang zum Facebook-Marktplatz haben und diesem regelmäßig ausgesetzt sind, ob sie wollen oder nicht. Die Kommission stellte fest, dass Konkurrenten des Facebook-Marktplatzes vom Markt ausgeschlossen werden könnten, da die Kopplung dem Facebook-Marktplatz einen erheblichen Vertriebsvorteil verschafft, mit dem die Wettbewerber nicht mithalten können.
- Unilateral unfaire Handelsbedingungen auferlegt andere Anbieter von Online-Kleinanzeigen, die auf den Plattformen von Meta werben, insbesondere auf den sehr beliebten sozialen Netzwerken Facebook und Instagram. Auf diese Weise kann Meta die von anderen Werbetreibenden generierten anzeigenbezogenen Daten ausschließlich zum Nutzen des Facebook-Marktplatzes verwenden.
Kommission Meta angewiesen, dieses Verhalten wirksam zu beenden und um die von einer Wiederholung der Straftat abgesehen hat oder in Zukunft keine Praktiken mit gleichem Zweck oder gleicher Wirkung anzuwenden.
Die Geldbuße in Höhe von 797,72 Mio. € wurde auf der Grundlage folgender Faktoren ermittelt die Leitlinien der Kommission für Geldbußen von 2006 (siehe Presseerklärung a MEMO).
Bei der Festsetzung der Höhe der Geldbuße berücksichtigte die Kommission die Dauer und die Schwere der Zuwiderhandlung sowie den Umsatz des Facebook-Marktplatzes, auf den sich die Zuwiderhandlung bezieht und der somit den Grundbetrag der Geldbuße bestimmt. Darüber hinaus berücksichtigte die Kommission den Gesamtumsatz von Meta, um eine ausreichende Abschreckung für ein Unternehmen mit so bedeutenden Ressourcen wie Meta zu gewährleisten.
"Heute haben wir gegen Meta eine Geldbuße in Höhe von 797,72 Millionen Euro wegen Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung auf den Märkten für persönliche soziale Netzwerkdienste und Online-Display-Werbung auf Social-Media-Plattformen verhängt. Meta hat seinen Online-Kleinanzeigendienst Facebook Marketplace an sein persönliches soziales Netzwerk Facebook gebunden und anderen Anbietern von Online-Kleinanzeigendiensten unlautere Geschäftsbedingungen auferlegt. Dies geschah zum Vorteil des eigenen Facebook Marketplace-Dienstes und verschaffte ihm Vorteile, mit denen andere Anbieter von Online-Rubrikenmärkten nicht mithalten konnten. Dies ist nach den EU-Kartellvorschriften illegal. Meta muss dieses Verhalten jetzt beenden". sagte der für die Wettbewerbspolitik zuständige Vizepräsident der Kommission Margrethe Vestager.
V Juni 2021 hat die Kommission eine förmliche Untersuchung eines möglichen wettbewerbswidrigen Verhaltens von Facebook eingeleitet. V Dezember 2022 Die Kommission übermittelte Meta eine Mitteilung der Beschwerdepunkte, auf die Meta im Juni 2023 antwortete.
Artikel 102 SFEU und Artikel 54 des EWR-Abkommens die missbräuchliche Ausnutzung einer beherrschenden Stellung zu verbieten.
Als solche ist eine Marktbeherrschung nach den EU-Kartellvorschriften nicht illegal. Allerdings tragen marktbeherrschende Unternehmen eine besondere Verantwortung dafür, dass sie ihre starke Marktposition nicht durch eine Einschränkung des Wettbewerbs missbrauchen, und zwar weder auf dem Markt, auf dem sie eine beherrschende Stellung einnehmen, noch auf anderen Märkten.
Geldbußen, die gegen Unternehmen verhängt werden, die gegen die EU-Kartellvorschriften verstoßen, fließen in den Gesamthaushalt der EU. Diese Einnahmen sind nicht für bestimmte Ausgaben bestimmt, sondern die Beiträge der Mitgliedstaaten zum EU-Haushalt des folgenden Jahres werden entsprechend gekürzt. Die Geldbußen tragen somit zur Finanzierung der EU bei und verringern die Belastung der Steuerzahler.
Weitere Informationen zu diesem Fall finden Sie unter der Fallnummer AT.40684 Unter öffentliches Register der Fälle auf der Website der Kommission zu folgenden Themen Wettbewerbsobald die Vertraulichkeitsfragen geklärt sind.
EC/ gnews - RoZ
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