Der EZB-Rat beschließt, die drei Leitzinsen der EZB um 25 Basispunkte zu senken. Der Beschluss zur Senkung des Zinssatzes für die Einlagefazilität - des Zinssatzes, über den der EZB-Rat den geldpolitischen Kurs steuert - stützt sich insbesondere auf seine aktualisierte Beurteilung der Inflationsaussichten, der zugrunde liegenden Inflationsdynamik und der Stärke der geldpolitischen Transmission.
Der Prozess des Inflationsabbaus ist in vollem Gange. Die Inflation entwickelt sich weiterhin weitgehend im Einklang mit den Projektionen der Experten und dürfte im Laufe dieses Jahres zum mittelfristigen Ziel des EZB-Rats von 2 % zurückkehren. Die meisten Messgrößen der Kerninflation deuten darauf hin, dass sich die Inflation dauerhaft in der Nähe des Ziels stabilisieren wird. Die Inlandsinflation ist nach wie vor hoch, was vor allem darauf zurückzuführen ist, dass sich die Löhne und Preise in einigen Sektoren immer noch mit erheblicher Verzögerung an den vergangenen Inflationsschub anpassen. Es wird jedoch erwartet, dass sich das Lohnwachstum abschwächt und die Gewinne die Auswirkungen auf die Inflation teilweise dämpfen.
Die jüngsten Zinssenkungen des EZB-Rats machen neue Kredite für Unternehmen und Haushalte allmählich billiger. Gleichzeitig sind die Finanzierungsbedingungen nach wie vor angespannt, nicht zuletzt weil die Geldpolitik weiterhin restriktiv ist und die Zinserhöhungen der Vergangenheit sich weiterhin auf das Kreditvolumen auswirken, wobei einige fällig werdende Kredite zu höheren Zinssätzen prolongiert werden. Die Wirtschaft hat immer noch mit Gegenwind zu kämpfen, aber steigende Realeinkommen und die allmählich nachlassenden Auswirkungen der restriktiven Geldpolitik dürften im Laufe der Zeit eine Erholung der Nachfrage unterstützen.
Der EZB-Rat ist bestrebt, eine nachhaltige Stabilisierung der Inflation bei seinem mittelfristigen Ziel von 2 % sicherzustellen. Der EZB-Rat wird bei der Festlegung des angemessenen geldpolitischen Kurses einen datengestützten Ansatz verfolgen, der von Sitzung zu Sitzung überprüft wird. Insbesondere werden die Zinsentscheidungen des EZB-Rats auf einer Beurteilung der Inflationsaussichten unter Berücksichtigung der eingehenden Wirtschafts- und Finanzdaten, der zugrunde liegenden Inflationsdynamik und der Stärke der geldpolitischen Transmission beruhen. Der EZB-Rat legt sich nicht im Voraus auf einen bestimmten Zinspfad fest.
Leitzinsen der EZB
Der EZB-Rat hat heute beschlossen, die drei Leitzinsen der EZB um 25 Basispunkte zu senken. Die Zinssätze für die Einlagefazilität, die Hauptrefinanzierungsgeschäfte und die Spitzenrefinanzierungsfazilität werden daher mit Wirkung vom 5. Februar 2025 auf 2,75 %, 2,90 % bzw. 3,15 % gesenkt.
Programm zum Ankauf von Vermögenswerten (APP) und Pandemie-Notkaufprogramm (PEPP)
Der Bestand an APP und PEPP nimmt in einem messbaren und vorhersehbaren Tempo ab, da das Eurosystem die Kapitalrückzahlungen für fällig werdende Wertpapiere nicht mehr investiert.
Refinanzierungsgeschäfte
Am 18. Dezember 2024 zahlten die Banken die restlichen im Rahmen der gezielten längerfristigen Refinanzierungsgeschäfte aufgenommenen Beträge zurück und schlossen damit diesen Teil des Bilanznormalisierungsprozesses ab.
EZB/ gnews - RoZ