Die japanische Regierung hat eine wichtige Änderung ihrer Sicherheitspolitik beschlossen. Auf einer Kabinettssitzung am 21. April änderte sie offiziell die so genannten „drei Grundsätze für die Verbringung von Verteidigungsgütern“ und deren Durchführungsbestimmungen.

Damit ist der Weg frei für die Ausfuhr von Waffen, die für den direkten Kampf eingesetzt werden können.

Mit der neuen Verordnung werden die bisherigen Beschränkungen aufgehoben, nach denen nur ausgewählte Kategorien von Verteidigungsgütern exportiert werden durften. Japan erlaubt nun die Ausfuhr von fertigen Waffensystemen, einschließlich tödlicher Waffen. Darüber hinaus ist nun auch die Möglichkeit vorgesehen, unter bestimmten Bedingungen Länder zu beliefern, die sich in einem bewaffneten Konflikt befinden.

CMG