PRAHA - Das tschechische Abgeordnetenhaus hat die Wiedereinführung der elektronischen Umsatzaufzeichnung (EET) verabschiedet, die nun an den Senat weitergeleitet wird. Die Änderungen betreffen jedoch nicht nur die Umsatzaufzeichnung. Ab nächstem Jahr sollen Steuervergünstigungen, Freibeträge für Steuererklärungen, Mitarbeiterleistungen und einige Regeln für Senioren angepasst werden. Unternehmer und Arbeitgeber müssen sich zudem auf weitere Veränderungen im Bereich der Sozialversicherung, Mehrwertsteuer und Kontrollpflichten einstellen.
Der tschechische Steuer- und Rechnungswesenbereich steht in den kommenden Monaten vor einer Reihe von Änderungen. Eine der wichtigsten ist die Wiedereinführung der elektronischen Umsatzaufzeichnung. Das Abgeordnetenhaus hat den Entwurf verabschiedet, und nun folgt die Beratung im Senat. Wenn das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen wird, soll die EET ab Januar wieder für Unternehmer eingeführt werden, die Zahlungen persönlich erhalten, nicht nur bei Fernabsatzverkäufen.
Mit der Wiedereinführung der EET sollen auch einige Steuervergünstigungen wiederhergestellt werden. Es ist erneut mit einer Vergünstigung für die Betreuung von Kindern in Kindertagesstätten, also der sogenannten "Kita-Gebühr", sowie mit einer Vergünstigung für Studenten in Höhe von 4.020 Kronen pro Jahr zu rechnen. Die Änderung betrifft auch die kostenlose Bereitstellung bestimmter Produkte. Stillwein soll wieder zu den befreiten Geschenkgegenständen gehören, wobei die Bedingung eines maximalen Wertes von 500 Kronen erhalten bleiben soll.
Auch die Grenzen für die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung werden angepasst. Ab nächstem Jahr soll die entscheidende Grenze auf 100.000 Kronen angehoben werden. Arbeitnehmer mit Nebeneinkommen müssen jedoch weiterhin einen separaten Grenzwert von 40.000 Kronen einhalten. Eine interessante Änderung ist die geplante Abschaffung der Grenze für die Befreiung von Freizeitaktivitäten als Mitarbeiterleistungen. Bei Gesundheitsleistungen soll hingegen die derzeitige Grenze beibehalten werden.
Besondere Aufmerksamkeit verdienen auch die Änderungen, die Senioren betreffen. Personen über 80 Jahre sollen ab nächstem Jahr zusätzlich 500 Kronen monatlich zu ihrer Rente erhalten. Für jedes weitere fünfjährige Altersintervall soll der Betrag um weitere 500 Kronen erhöht werden. Berufstätige und unternehmende Senioren sollen zudem die Möglichkeit haben, ihre Rente für jedes zusätzliche Arbeitsjahr um bis zu 1,5 Prozent zu erhöhen. Die Vergünstigung bei den Sozialversicherungsbeiträgen soll ebenfalls erhalten bleiben.
Rentner sollten jedoch keine automatische Benachrichtigung über eine Rentenerhöhung per Post erwarten. Informationen werden standardmäßig elektronisch versendet, und um eine Zustellung per Post zu beantragen, ist ein Antrag erforderlich. Auch Arbeitgeber müssen sich auf neue Regeln einstellen. Ab Januar sollen sich die Bedingungen für Fragen bezüglich des vorherigen Gehalts von Bewerbern ändern. Arbeitgeber müssen daher bei Vorstellungsgesprächen besonders darauf achten, welche Fragen sie an Kandidaten stellen.
Die Finanzbehörde weist zudem auf einen technischen Fehler im DIS+-System hin. Wenn Unternehmer im System eine Nachzahlung für die Pauschalsteuer sehen, sollten sie diese im Falle dieses Problems nicht automatisch als tatsächliche Schuld betrachten. Die Generaldirektion der Finanzen hat auch die Regeln für die Mehrwertsteuer bei kostenlosen Lieferungen präzisiert, beispielsweise bei Spenden an gemeinnützige Organisationen.
Eine weitere grundlegende Änderung wird im Bereich der Beitrittsprüfung vorbereitet. Ab 2028 sollen die Finanzämter von der Tschechischen Sozialversicherungsverwaltung die Beitrittsprüfungen übernehmen. Ziel ist es, das Vorgehen bei der Beitrittsprüfung zu vereinheitlichen. Darüber hinaus könnte sich ab 2027 die örtliche Zuständigkeit für Unternehmer ändern. Die Finanzämter sollen die Möglichkeit erhalten, Fälle zwischen den einzelnen Arbeitsstellen unter Berücksichtigung der Arbeitsverteilung zu verlagern.
```Das Ministerium für Industrie und Handel weist gleichzeitig Personen, die Inhalte über Streaming erstellen, darauf hin, dass ihre Tätigkeit unter bestimmten Bedingungen als Gewerbebetrieb gelten kann. Die Kontrollen werden auch im Bereich des Online-Verkaufs fortgesetzt. Bei der Kontrolle von 103 Online-Shops stellte die Tschechische Handelsinspektion Mängel bei etwa 90 Prozent davon fest. Zu den häufigsten Problemen gehörten insbesondere fehlende oder unzureichende Informationen zu Reklamationen und Verbraucherrechten.
< /blockquote >Auch die Kontrollen der Arbeitsinspektion brachten deutliche Ergebnisse. Diese deckte mehr als 17.000 Mängel im Bereich Arbeitssicherheit, Arbeitsverträge und andere Verpflichtungen auf. Es wurden außerdem mehr als 1.400 Fälle von illegaler Beschäftigung festgestellt. Die verhängten Bußgelder beliefen sich insgesamt auf etwa 304 Millionen Kronen. Ab August hat sich auch die Art der Anmeldung zum Bürgerportal geändert. Die Anmeldung über den Datenaustausch ist nicht mehr möglich, und Benutzer müssen die Bürgeridentität verwenden.
< /blockquote >Unternehmen steht außerdem ein neuer Leitfaden der Tschechischen Sozialversicherung zur Verfügung, der bei der Orientierung in der einheitlichen Meldung und der Kombination verschiedener Arten von Anträgen hilft. Selbstständige können auch den aktualisierten Leitfaden zur Sozialversicherung nutzen.
< /blockquote >Auch die nächsten Steuertermine sind wichtig. Bis zum 31. August müssen Landwirte die Grundsteuer zahlen, wenn ihre Steuerlast 5.000 Kronen übersteigt. Bis zum 15. September ist der vierteljährliche Vorauszahlung für die Einkommensteuer fällig. Bis zum 30. September kann eine Rückerstattung der Mehrwertsteuer aus anderen EU-Mitgliedstaaten beantragt werden. Bis zu diesem Datum muss auch die Erklärung zur Inanspruchnahme einer Erstattung der Verbrauchssteuer für das zweite Quartal des Jahres 2026 eingereicht werden, also sogenanntes "grünes Diesel".
gnews.cz- GH