PRAHA/TOP09 - Wenn der umfassende Gesetzentwurf zur Bauordnung in Kraft tritt, sind ihre Gegner bereit, sich an das Verfassungsgericht zu wenden. Dies erklärte der Senator Tomáš Třetina, der darauf hinwies, dass der Entwurf Bestimmungen enthält, die am Rande der Verfassung liegen. Er kritisiert insbesondere Eingriffe in die Kompetenzen der Gemeinden, die Möglichkeit zur Legalisierung illegaler Bauten und die Schwächung des Schutzes der Bürger. Die Fraktionen von ODS und TOP 09 werden im Senat gegen die Annahme des Gesetzentwurfs stimmen.
"Wir müssen alles tun, um diesen Gesetzentwurf zu verhindern und nicht durchzusetzen", sagte Třetina vor Beginn der Senatssitzung. Wenn der Entwurf letztendlich angenommen würde, seien seine Gegner bereit, sich an das Verfassungsgericht zu wenden. Třetina, der fünfzehn Jahre lang als Bürgermeister von Moravský Krumlov tätig war, weist insbesondere auf die Auswirkungen des Gesetzentwurfs auf die Selbstverwaltungen hin. Der Flächennutzungsplan sei ein grundlegendes Instrument, mit dem eine Gemeinde darüber entscheidet, was und wo im ihrem Gebiet gebaut werden darf. "Der Flächennutzungsplan ist für eine Gemeinde der einzige Schutz vor ungezügelter Bebauung", sagte er. Der Gesetzentwurf ermöglicht seiner Meinung nach die Genehmigung von Bauvorhaben entgegen dem Flächennutzungsplan. In einigen Fällen kann die Ablehnung durch die Gemeinde die Entscheidung eines Gerichts ersetzen. Třetina betrachtet dies als einen erheblichen Eingriff in die Autonomie der Selbstverwaltungen.
Das Recht des Reichen und Arroganten
Der Senator sieht in dem Gesetzentwurf mehrere grundlegende Absurditäten. Eine davon sei seiner Meinung nach das Prinzip "des Rechts der Reichen und Arroganteren". Der Entwurf eröffne laut Třetina den Weg zur nachträglichen Legalisierung illegaler Bauten. "Der Staat kapituliert vor Ihnen", beschrieb er die möglichen Folgen. Während gegenüber Personen, die die Regeln einhalten, der Staat strenge Maßstäbe anlege, könne sich ein Bauherr, der ohne die erforderlichen Genehmigungen vorgeht, in einer vorteilhafteren Position befinden. Die Fraktionen von ODS und TOP 09 sprechen daher unter anderem über das Risiko der Legalisierung illegaler Bauten. Laut Třetina darf eine Rechtsordnung keine Umgebung schaffen, in der es sich lohnt, zuerst zu bauen und erst später die erforderlichen Genehmigungen einzuholen.
Eingriff in die Rechte der Gemeinden
Ein weiteres Problem sei laut Třetina die Schwächung der Selbstverwaltungen. Die Änderungen im Flächennutzungsplan könnten dazu führen, dass sich die Gemeinden zu passiven Statist bei Entscheidungen über ihr eigenes Gebiet entwickeln. Der Senator kritisierte auch Bestimmungen in Bezug auf den Schutz vor Lärm. Der Gesetzentwurf ermögliche es seiner Meinung nach, die Anforderungen, die zum Schutz der Bürger vor Lärmbelästigung dienen sollen, allzu stark zu schwächen. "Wir dürfen nicht zulassen, dass die Baugeschwindigkeit durch die Aushebelung des Schutzes der Bürger ersetzt wird, dass wir den Selbstverwaltungen ihre Rechte nehmen und inneres Rauschen als Stille erklären", sagte er.
Laut den Fraktionen von ODS und TOP 09 erfüllt der Gesetzentwurf möglicherweise nicht einmal eines seiner Hauptziele. Die Regierung verspricht eine schnellere Genehmigung von Bauvorhaben, die Senatoren warnen jedoch vor einer Lähmung der Baubehörde, rechtlicher Unsicherheit und anderen Problemen. Der Entwurf löse auch die Probleme im Bereich Digitalisierung und Personal in den Baubehörden nicht ausreichend. Třetina kritisiert auch die Art und Weise der Vorbereitung des Gesetzentwurfs. Seine Meinung nach werden dem Senat umfassende Änderungen vorgelegt, die nicht ausreichend fachlich geprüft und vorbereitet wurden. "Solche unvorbereiteten Dinge zur Diskussion im Senat sind für mich inakzeptabel. Die Regierung vernachlässigt ihre Arbeit", sagte er abschließend.
ÜBERNOMMEN VON: EVA PASEKOVÁ, ČESKÁ JUSTICE, 19. 8. 2026 (AUSZUG)