Die elektronische Erfassung von Umsätzen, die in der Tschechischen Republik nach einer mehrjährigen Pause wieder eingeführt werden soll, hat im Abgeordnetenhaus am Mittwoch, den 15. Juli, eine Regierungsinitiative namens EET 2.0 verabschiedet. Der Gesetzesentwurf wird nun an den Senat weitergeleitet und muss anschließend vom Präsidenten unterzeichnet werden. Wenn der Gesetzgebungsprozess wie geplant abläuft, soll das System ab dem 1. Januar 2027 eingeführt werden. Januar soll als Pilotphase dienen, der reguläre Betrieb soll im Februar beginnen.
Die neue Erfassungspflicht bezieht sich auf Zahlungen, die bei persönlichem Kontakt mit dem Kunden erfolgen. Unternehmer müssen daher nicht nur Bargeld, sondern auch Kartenzahlungen, QR-Code-Zahlungen und andere Zahlungen melden, die direkt im Geschäft oder bei der Leistungserbringung erfolgen. Klassische Banküberweisungen, Rechnungszahlungen und Online-Transaktionen ohne persönlichen Kontakt sollen nicht in das System einbezogen werden.
Im Vergleich zur ursprünglichen EET entfällt die Pflicht, automatisch einen Papierbon erhalten. Der Kunde erhält ihn nur auf Anfrage. Es sollen nur grundlegende Daten erfasst werden, z. B. die Identifizierung des Unternehmers, das Datum, die Uhrzeit, die Positionsnummer, der Ort und der Gesamtbetrag. Für Kleinunternehmer soll die Finanzverwaltung eine kostenlose Webanwendung anbieten, die auf einem Smartphone, Tablet oder Computer verwendet werden kann.
Einige tschechische Selbstständige können den Modus EET OFF nutzen. Voraussetzung dafür ist der Eintritt in das erste Band der Pauschalsteuer, ein jährliches Einkommen von nicht mehr als einer Million Kronen und eine Erhöhung der monatlichen Lohnsteuer auf 1500 Kronen. Ausnahmen gelten auch für bestimmte Gemeinschafts- und Saisonaktivitäten, einschließlich des traditionellen Verkaufs von Weihnachtskarpfen.
Das Finanzministerium erwartet, dass die Eindämmung der Schattenwirtschaft den öffentlichen Haushalten jährlich etwa 14,4 Milliarden Kronen einbringen wird. Diese Schätzung gilt jedoch für einige Ökonomen und die Opposition als zu optimistisch. Kritiker weisen auch auf die administrative Belastung hin und bezweifeln die Notwendigkeit, Kartenzahlungen zu erfassen, da diese bereits eine nachvollziehbare Bankspur hinterlassen.
Die Bewertung durch Unternehmensverbände ist nicht einheitlich. Die Industrie- und Handelskammer bezeichnete die Modernisierung der Erfassung als einen Schritt in die richtige Richtung, forderte aber gleichzeitig genauere Regeln für kombinierte Zahlungen, Gutscheine, Systemausfälle oder einmalige Aktionen. Der Verband von Hotels und Restaurants gab an, dass mehr als die Hälfte seiner Mitglieder die Rückkehr von EET unterstützt.
Die technische Vorbereitung läuft bereits. Ab November sollen die Funktionen von EET im Steuerinformationsportal Plus verfügbar sein, und ab Dezember soll die Anwendung MOJE EET funktionieren. Anbieter von Kassensystemen können bereits eine Testumgebung nutzen. Der endgültige Zeitplan hängt jedoch vom Vorgehen des Senats und möglichen Änderungen des Gesetzes ab.
Teil des verabschiedeten Pakets sind auch weitere Steueränderungen. Die Mehrwertsteuer auf alkoholfreie Getränke, die in der Gastronomie serviert werden, soll von 21 % auf 12 % sinken, freiwillige Trinkgelder sollen unter bestimmten Bedingungen von Steuern und Abgaben befreit sein, und es soll wieder eine Gebühr für den Besuch von Kindergärten sowie einen Studentenrabatt geben.
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