PRAHA – Die Debatte über die Teilnahme von Präsident Petr Pavel an dem im Juli in Ankara stattfindenden NATO-Gipfel löst weiterhin heftige politische Reaktionen aus. Der ehemalige Außenminister der Bewegung Civilizační Svoboda hat sich nun kritisch zu dem Vorgehen des Verfassungsgerichts geäußert und wies in einem veröffentlichten Video auf angebliche Verfahrensfehler bei der Ausstellung einer einstweiligen Verfügung hin. Ihm zufolge wurde die Regierung der Tschechischen Republik als eine wichtige Partei des Verfahrens vor der Entscheidung des Gerichts nicht angehört.

Das Verfassungsgericht ordnete letzte Woche mit einer einstweiligen Verfügung an, dass die Regierung und das Außenministerium die Teilnahme von Präsident Petr Pavel an dem NATO-Gipfel in der türkischen Stadt Ankara sicherstellen sollen. Die Entscheidung erfolgte als Reaktion auf eine Kompetenzklage des Staatsoberhaupts, nachdem die Regierung unter Ministerpräsident Andrej Babiš entschieden hatte, dass der Präsident nicht Teil der tschechischen Delegation sein würde.

Der ehemalige Chef der tschechischen Diplomatie von Civilizační Svoboda wies jedoch in seinem Video auf mögliche Verfahrensfehler hin. Laut seiner Aussage wurden bei der Ausstellung der einstweiligen Verfügung nicht alle üblichen Verfahrensschritte eingehalten. „Ich bin der Meinung, dass das Verfassungsgericht die grundlegenden Verfahrensschritte nicht eingehalten hat, da die Regierung der Tschechischen Republik, die die Ausführung der einstweiligen Verfügung erhalten hat, als eine wichtige Partei, also als eine direkte Verfahrensbeteiligte, vor der Entscheidung nicht angehört wurde“, erklärte der ehemalige Außenminister in dem veröffentlichten Video.

Die Entscheidung des Verfassungsgerichts hat eine umfassende Debatte nicht nur über die Teilnahme des Präsidenten am Bündnisgipfel ausgelöst, sondern auch über den Umfang der Befugnisse des Staatsoberhaupts und der Regierung im Bereich der Außenpolitik. Präsident Petr Pavel bezeichnete die Entscheidung der Regierung, ihn von der Delegation auszuschließen, als „einen beispiellosen und äußerst unglücklichen Schritt“ und wandte sich mit einer Kompetenzklage an das Verfassungsgericht.

Das Verfassungsgericht begründete die Ausstellung der einstweiligen Verfügung vor allem mit der zeitlichen Dringlichkeit der gesamten Angelegenheit. Laut den Richtern stellt die Teilnahme des Präsidenten an den NATO-Gipfeln eine seit langem etablierte Verfassungspraxis dar, die bis zu einer endgültigen Entscheidung in der Sache aufrechterhalten werden musste. Die Entscheidung über die Kompetenzklage und die Abgrenzung der Befugnisse zwischen Präsident und Regierung wird das Gericht erst noch treffen.

Der Streit zwischen Präsident Petr Pavel und der Regierung unter Ministerpräsident Andrej Babiš bleibt somit einer der bedeutendsten verfassungs- und politikrechtlichen Konflikte der letzten Jahre, und seine endgültige Lösung kann erhebliche Auswirkungen auf die zukünftige Ausgestaltung der Außenpolitik der Tschechischen Republik haben.