BRNO/PRAHA – Der Verfassungsgerichtshof (Ústavní soud) hat eine Kompetenzklage des Präsidenten Petr Pavel erhalten, die sich auf einen Streit über die Teilnahme der tschechischen Delegation am bevorstehenden Gipfel der Nordatlantischen Allianz (NATO) in Ankara bezieht. Das Gericht bestätigte, dass es sich der Dringlichkeit der gesamten Angelegenheit bewusst ist und das Plenum, bestehend aus allen fünfzehn Verfassungsrichtern, über eine mögliche vorrangige Behandlung entscheiden wird. Präsident Petr Pavel wandte sich an den Verfassungsgerichtshof, nachdem die Regierung von Premierminister Andrej Babiš beschloss, dass die tschechische Delegation beim Gipfel im Juli vom Regierungschef gemeinsam mit den Ministern für Verteidigung und Außenpolitik geleitet werden soll. Das Kabinett rechnet dabei nicht mit der Teilnahme des Staatsoberhaupts.
Laut dem Präsidenten stellt die Vertretung der Tschechischen Republik im Ausland eine der grundlegenden verfassungsrechtlichen Befugnisse des Staatsoberhaupts dar. Pavel wiederholte mehrfach, dass die Entscheidung der Regierung ihm faktisch die Ausübung dieser Befugnis unmöglich mache, und bat daher den Verfassungsgerichtshof um eine Auslegung der Kompetenzen zwischen Präsident und Regierung. Die Regierung argumentiert hingegen damit, dass der NATO-Gipfel sich vor allem mit Fragen der Verteidigungsausgaben und der Sicherheitspolitik befassen werde, für die das Kabinett die politische Verantwortung trägt. Premierminister Andrej Babiš bezeichnete die Einreichung der Kompetenzklage als unnötig und beharrt darauf, dass die Außenpolitik von der Regierung, die das Vertrauen des Abgeordnetenhauses genießt, aktiv geleitet werden muss.
Zusammenfassung des Streits zwischen Pavel und Babiš
Der Streit zwischen Präsident Petr Pavel und Premierminister Andrej Babiš begann bereits im Frühjahr dieses Jahres zu verschärfen. Der Präsident kündigte damals seine Absicht an, die tschechische Delegation beim NATO-Gipfel in Ankara zu leiten, mit Verweis auf bisherige verfassungsrechtliche Gepflogenheiten, bei denen sowohl Präsidenten als auch Premierminister an hochrangigen alliierten Verhandlungen teilnahmen. Premierminister Babiš forderte jedoch von Anfang an durch, dass die Tschechische Republik ausschließlich von der Regierung vertreten werde. Es folgte eine Reihe von Verhandlungen zwischen dem Prager Schloss und dem Regierungsamt, die jedoch keinen Kompromiss brachten. Die Regierung genehmigte schließlich die Zusammensetzung der Delegation ohne die Teilnahme des Präsidenten und öffnete damit den Weg für die historisch erste Kompetenzklage des Präsidenten gegen die Regierung in der Frage der ausländischen Repräsentation des Staates.
Der Verfassungsgerichtshof kann nun auf verschiedene Arten entscheiden. Er kann bestätigen, dass der Präsident das Recht hat, an solchen internationalen Verhandlungen ohne Zustimmung der Regierung teilzunehmen, wodurch die Position des Staatsoberhauptes in der Außenpolitik gestärkt würde. Die zweite Variante ist die Bestätigung der Position der Regierung, dass das Kabinett über die Zusammensetzung der Delegation entscheidet. Die dritte Möglichkeit ist ein kompromisshafter Auslegung, der die geteilten Befugnisse beider verfassungsrechtlicher Institutionen für die Zukunft genauer definiert. Experten weisen darauf hin, dass die Entscheidung des Gerichts unabhängig vom Ergebnis die Funktionsweise des tschechischen verfassungsrechtlichen Systems in den kommenden Jahren erheblich beeinflussen kann.
gnews.cz - GH
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