PRAG – Der politische Streit über den Umfang der Befugnisse des Präsidenten der Republik im Bereich der Außenpolitik nimmt an Intensität zu. Der Entwurf, der diese Woche von der Abgeordnetenkammer verabschiedet wurde und der die Befugnis, Leiter ständiger Missionen bei internationalen Organisationen zu ernennen und abberufen, vom Präsidenten auf den Außenminister überträgt, könnte laut des Abgeordneten Jiří Pospíšil (TOP 09) vor das Verfassungsgericht gelangen. Dies gab er in der Diskussionssendung „Nedělní speciál“ auf CNN Prima News an.
Pospíšil bezeichnete die Änderung als problematischen Eingriff in die verfassungsmäßige Stellung des Staatsoberhaupts. Seiner Meinung nach handelt es sich nicht nur um eine technische Änderung des Gesetzes, sondern um eine grundlegende Änderung der Aufgabenverteilung zwischen Präsident und Regierung. Wenn der Gesetzesentwurf den gesamten Gesetzgebungsprozess durchläuft, erwartet er, dass ein Antrag zur Überprüfung durch das Verfassungsgericht gestellt wird. Eine andere Sichtweise vertrat der ehemalige Präsident der Abgeordnetenkammer Radek Vondráček (ANO). Ihm zufolge präzisiert der Entwurf lediglich die derzeitige Rechtslage und beseitigt eine langjährige Unklarheit bei den Zuständigkeiten. Er betonte, dass die Ernennungsurkunden für die Leiter ständiger Missionen bereits jetzt vom Außenminister ausgestellt werden, während der Präsident der Republik traditionell nur Botschafter in einzelne Staaten entsendet.
Die vorgeschlagene Änderung basiert auf einem Änderungsantrag des Abgeordneten Libor Vondráček (SPD/Svobodní). Ziel ist es, die Rechtslage mit der bisherigen Praxis des Außenministeriums in Einklang zu bringen. Laut den Initiatoren soll es dadurch zu keinen Kompetenzstreitigkeiten bei der Ernennung von Vertretern der Tschechischen Republik bei internationalen Organisationen kommen. Die Änderung ist Teil einer umfassenderen begleitenden Gesetzesänderung zum neuen Gesetz über Staatsbedienstete, mit dem die Regierung das bisherige Dienstordnungsgesetz ablösen will. Nach der Verabschiedung im Parlament ist der Entwurf nun an den Senat weitergeleitet, der über sein weiteres Schicksal entscheidet. Bei Annahme wird er anschließend dem Präsidenten der Republik vorgelegt.
Die Debatte über die Befugnisse des Präsidenten ist in der tschechischen Politik keine Neuheit. In der Vergangenheit gab es wiederholt Streitigkeiten über die Ernennung von Botschaftern, Ministern oder Professoren von Hochschulen. Die derzeitige Gesetzesänderung eröffnet laut Kritikern eine weitere Frage: Wo enden die Befugnisse des Präsidenten und wo beginnen die Kompetenzen der Regierung? Wenn die Opposition tatsächlich einen Antrag an das Verfassungsgericht stellen würde, müssten die Richter beurteilen, ob die Änderung lediglich eine präziserende Ergänzung der etablierten Praxis darstellt oder ob sie in die verfassungsmäßig definierte Stellung des Präsidenten der Republik eingreift. Die Entscheidung könnte nicht nur für den Bereich des auswärtigen Dienstes, sondern auch für die zukünftige Auslegung der Aufgabenverteilung zwischen den Verfassungsorganen der Tschechischen Republik von Bedeutung sein.
gnews.cz - GH
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