Überblick über die wichtigsten Änderungen, die Arbeitnehmer, Unternehmer und Eltern in den kommenden Monaten erwarten. Die Neuerungen betreffen Steuern, Löhne, Umsatzmeldungen und Sozialleistungen. Erfahren Sie, was ab April gilt und welche Änderungen in den kommenden Jahren geplant sind.

  • Die einheitliche monatliche Meldung startet am 1. April. Im System "Seznam zaměstnanců" (Liste der Mitarbeiter) können Sie bereits die Identifikatoren herunterladen, die Sie für die einheitliche monatliche Meldung benötigen.
  • Melden Sie im April fehlende Mitarbeiter an. Die Informationen, die Sie zur Anmeldung benötigen, finden Sie auf dieser Seite.
  • Für die einheitliche monatliche Meldung wurde ein spezielles Datenpostfach eingerichtet. Senden Sie die Unterlagen zur einheitlichen monatlichen Meldung elektronisch an dieses Postfach mit der ID: iie254d.
  • Die Steuererleichterung für Studenten und die Kita-Gebühren sind zurück. Die Regierung plant, sie ab 2027 wieder einzuführen, wobei die Steuererleichterung für Studenten 4.020 CZK betragen würde.
  • Das neue elektronische Umsatzaufzeichnungssystem (EET) soll einfacher sein. Die Belege werden auf Anfrage ausgestellt. Kleinere Selbstständige können das EET umgehen und zahlen stattdessen eine höhere Steuer.
  • Restaurants erwarten Änderungen bei der Mehrwertsteuer und den Trinkgeldern. Die Mehrwertsteuer auf alkoholfreie Getränke in Restaurants soll auf 12 % sinken. Trinkgelder sollen künftig bis zu einem Betrag von 7 % des Umsatzes steuerfrei sein.
  • Mitglieder von Genossenschaften können ab sofort die Zinsen für Kredite absetzen. Bis Ende 2025 war dies nur für Wohnungen in Privatbesitz möglich.
  • Erwarten Sie keine Steuererstattungen vor April. Die Finanzbehörde beginnt, die Erstattungen erst ab dem 1. April auszahlen. Dies gilt auch, wenn Sie Ihre Steuererklärung bereits früher eingereicht haben.
  • 400.000 CZK für Eltern. Das Ministerium für Arbeit und Soziales schlägt vor, ab 2027 den Elterngeldanspruch zu erhöhen, wobei er für Mehrlingsgeburten 800.000 CZK betragen könnte.
  • Die Pauschalsteuer wird gesenkt, die Rückerstattung wird nicht gewährt. Die Pauschalsteuer soll ab Anfang des Jahres gesenkt werden, wobei Selbstständige die Differenz von ihren weiteren Vorauszahlungen abziehen können.
  • Ende der anonymen Meldungen an die Arbeitsinspektion. Das Arbeitsministerium schlägt vor, dass die Behörden nur noch Anfragen mit einem bekannten Melder bearbeiten sollen.

Haben Sie in der Slowakei gearbeitet und planen Sie, in Rente zu gehen? Die tschechische Sozialversicherung (ČSSZ) veranstaltet am 22. April in Liptovský Mikuláš einen Beratungstag für zukünftige Rentner.

  • Tschechen verdienen erstmals durchschnittlich über 50.000 CZK. Ende 2025 stieg das durchschnittliche Bruttoeinkommen auf 52.283 CZK.
  • Tankstellen unter der Lupe des Finanzministeriums. Aufgrund der steigenden Kraftstoffpreise müssen die Betreiber von Tankstellen künftig Berichte über Preise und Margen einreichen.
  • Die Novelle soll eine gleichberechtigte Beschäftigung fördern. Laut der geplanten Novelle des Arbeitsgesetzes muss vor Abschluss eines Arbeitsvertrags klar sein, wie viel der Mitarbeiter in Gehalt und Boni erhält. Arbeitgeber werden Daten über die Vergütung von Männern und Frauen sammeln.
  • Uber stellt Daten an die Finanzbehörde. Das Unternehmen hat sich verpflichtet, monatliche Berichte einzureichen.
  • Die Finanzbehörde hat gegen Betrug mit iPhones eingeschritten. Eine Aktion deckte ein Unternehmen auf, das gebrauchte iPhones als neu ausgab, um von einer Sonderregelung bei der Mehrwertsteuer zu profitieren.
  • Wie werden Influencer besteuert? Die Finanzbehörde hat für sie eine Anleitung erstellt, worauf sie bei der Steuererklärung achten müssen. Sie finden diese auf dieser Seite.
  • Stehen Sie kurz vor dem Rentenbeginn? Die tschechische Sozialversicherung (ČSSZ) hat einen Leitfaden für zukünftige Rentner veröffentlicht. Darin erfahren Sie, wie Sie eine Rentenantrag stellen oder wann es sich lohnt. Sie finden den Leitfaden hier.
  • Betrüger geben sich erneut als tschechische Sozialversicherung (ČSSZ) aus. Die Behörde warnt vor betrügerischen E-Mails mit dem Titel "Rückerstattung der Steuer", die versuchen, sensible Daten abzufragen.

Vergessen Sie nicht!

  • Reichen Sie bis zum 20. März die elektronische Abrechnung der Einkommensteuer aus selbstständiger Tätigkeit für das Jahr 2025 ein.
  • Bis zum 31. März müssen Sie eine Erklärung zur Erstattung der Verbrauchsteuer für das Jahr 2025 einreichen. Dies gilt für die Pflanzenproduktion und die Tierhaltung.
  • Bis zum 1. April müssen Sie die Einkommensteuererklärung einreichen und die Steuer für das Jahr 2025 bezahlen. Dies gilt für die Einreichung in Papierform.
  • Bis zum 1. April müssen Sie die Steuererklärung für außergewöhnliche Gewinne für das Jahr 2025 einreichen und die Steuer bezahlen.
  • Bis zum 27. April müssen Sie die Umsatzsteuererklärung, die zusammenfassende Meldung und die Kontrollmeldung einreichen und die Steuer für das 1. Quartal 2026 bezahlen.
  • Bis zum 27. April müssen Sie die Steuererklärung für Glücksspiele für das 1. Quartal 2026 einreichen und die Steuer bezahlen.
  • Bis zum 27. April müssen Sie eine Erklärung zur Erstattung der Verbrauchsteuer für das 1. Quartal 2026 einreichen. Dies gilt für die Wärmeerzeugung, den Forstwirtschaftsbereich und andere Benzinarten.
  • Bis zum 30. April müssen Sie die gesetzliche Unfallversicherung für das 2. Quartal 2026 bezahlen.
  • Bis zum 30. April müssen Sie eine Erklärung über den Umsatz im grenzüberschreitenden Bereich der Umsatzsteuer für kleine Unternehmen (KMU) für das 1. Quartal 2026 einreichen.
  • Bis zum 30. April müssen Sie eine CESOP-Meldung für das 1. Quartal 2026 einreichen.

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