Die Europäische Kommission (EK) hat beschlossen, rechtliche Schritte gegen die Tschechische Republik, Spanien, Zypern, Polen und Portugal einzuleiten, weil sie die Verordnung über digitale Dienste (DSR) nicht umgesetzt haben.

Der Erklärung der Europäischen Kommission zufolge sind diese Mitgliedstaaten ihren Verpflichtungen zur Anpassung ihrer nationalen Rechtsvorschriften an die DSA-Vorschriften nicht nachgekommen, die ein wichtiges Instrument zur Gewährleistung eines sichereren und transparenteren digitalen Umfelds in der Europäischen Union darstellen. Die Angelegenheit wurde an den Gerichtshof der Europäischen Union verwiesen, der nun weitere Maßnahmen und mögliche Sanktionen prüfen wird.

Das Gesetz über digitale Dienste (DSA), das im November 2022 in Kraft trat, sieht strengere Regeln für Online-Plattformen und Anbieter digitaler Dienste vor, um illegale Inhalte und Fehlinformationen zu bekämpfen und die Rechte der Nutzer zu schützen. Die Mitgliedstaaten mussten die erforderlichen rechtlichen und administrativen Maßnahmen ergreifen, um die vollständige Einhaltung des DSA bis zum 17. Februar 2024 zu gewährleisten.

Podle tiskové zprávy EK Die Tschechische Republik, Spanien, Zypern, Polen und Portugal haben diese Verpflichtung jedoch vernachlässigt. Die Kommission forderte diese Länder zunächst durch förmliche Mahnungen auf, Abhilfe zu schaffen, aber ihre Antworten waren unzureichend oder blieben ganz aus. Daraufhin beschloss die Kommission, ein Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten.

In ihrer Erklärung betont die EK, dass der DSA für die Schaffung eines einheitlichen und sicheren digitalen Marktes in der EU von wesentlicher Bedeutung ist. So verpflichtet die Verordnung Plattformen wie soziale Netzwerke oder E-Commerce-Websites, illegale Inhalte rasch zu entfernen, die Transparenz der Werbung zu verbessern und die Verbraucher besser zu schützen. Die unzureichende Umsetzung in einigen Ländern bedroht diese Ziele und könnte zu ungleichen Wettbewerbsbedingungen auf dem europäischen Markt führen, so die Kommission. "Die vollständige Einhaltung des DSA ist für den Schutz unserer Bürger und Unternehmen im digitalen Raum unerlässlich. erklärte die EK in einer Pressemitteilung.

Der Gerichtshof der Europäischen Union wird nun prüfen, ob die betreffenden Länder tatsächlich gegen ihre Verpflichtungen verstoßen haben, und kann im Falle eines Schuldspruchs Geldstrafen oder andere Sanktionen verhängen. Für die Tschechische Republik und die anderen beklagten Länder bedeutet dies, dass sie schnell reagieren und Maßnahmen ergreifen müssen, um weitere rechtliche und finanzielle Konsequenzen zu vermeiden. Dieser Schritt der Europäischen Kommission ist auch ein klares Signal an andere Mitgliedstaaten, dass die Nichteinhaltung von EU-Vorschriften nicht toleriert wird.

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