PRAG – Das Berufungsgericht des Stadtgerichts in Prag hat am Dienstag endgültig entschieden, dass die politische Bewegung SPD von der Anklage wegen Volksverhetzung freigesprochen wird. Der Fall bezog sich auf Wahlplakate, die laut Anklage zu Hass gegenüber einer bestimmten Bevölkerungsgruppe anstiften könnten. Auf den Plakaten wurde ein Motiv verwendet, das als „ausländische Chirurgen“ bezeichnet wurde.

Das SPD war in erster Instanz mit einer Geldstrafe von drei Millionen Kronen belegt worden. Das Berufungsgericht stimmte jedoch nicht mit dem ursprünglichen Urteil überein und kam zu dem Schluss, dass die in der Anklage beschriebenen Handlungen nicht die Merkmale einer Straftat erfüllen. Die Entscheidung des Berufungsgerichts ist rechtskräftig. Damit endet der Fall zugunsten der Bewegung SPD, die gegen das ursprüngliche Urteil Berufung eingelegt hatte.

Der Streit betraf die Wahlkampagne der SPD und die Art und Weise, wie die Bewegung das Thema Migration und die Einwanderung von Ausländern in die Tschechische Republik in ihren Werbematerialien darstellte. Gerade dieses verwendete Motiv der „ausländischen Chirurgen“ wurde zum Gegenstand des Strafverfahrens und der anschließenden gerichtlichen Prüfung. Das Berufungsgericht bewertete bei seiner Entscheidung, ob bestimmte Handlungen als Straftat der Volksverhetzung angesehen werden können. Nach Überprüfung des Falles kam es zu einem anderen Schluss als das Gericht erster Instanz. Die Geldstrafe von drei Millionen Kronen war daher nicht haltbar.

Die Entscheidung könnte auch für die politische Kommunikation und die Grenzen der Wahlkampagne in der Tschechischen Republik bedeutsam sein. Der Fall zeigt gleichzeitig den Unterschied zwischen politisch kontroversen oder kritisierten Inhalten und Handlungen, die nach Ansicht des Gerichts die Tatbestände einer Straftat erfüllen. Das rechtskräftige Freispruch bedeutet, dass die SPD in diesem Strafverfahren nicht schuldig befunden wurde. Eine weitere Prüfung des Falles wäre daher nur unter den Bedingungen der einschlägigen Rechtsvorschriften möglich.

gnews.cz - Jan Vojtěch