530
Hier ein kurzer Überblick über die wichtigsten Neuerungen im Steuer-, Rechnungslegungs- und Arbeitsrecht. Die Änderungen betreffen Verpflegungspauschalen, Reisekostenvergütungen, Pauschalsteuer für Selbständige, Löhne, Verträge, Leistungen und neue Pflichten der Arbeitgeber. Außerdem gibt es Informationen über die einheitliche Erklärung, Steuererleichterungen und die Mehrwertsteuer.
- Die Gebühren für die Unterbringung im Ausland sind gestiegen. Zum ersten Mal seit langem wurde er für Deutschland auf 50 Euro erhöht. Für die Slowakei sind es 40 Euro, für die USA 70 Dollar.
- Inländische Mahlzeiten und Reisekostenzuschüsse sind erwachsen geworden. Zählen Sie auf den Satz von 5,90 CZK/km, Bord über 18 Stunden 370 CZK.
- Der höchste steuerbegünstigte Essensgutschein beträgt 235 CZK. Dies entspricht einem Beitrag von 129,50 CZK.
- Verschärfung der gesundheitlichen Entlastung für pflegende Eltern. Sie sind jetzt nur noch versichert, wenn Sie mindestens ein Kind unter 7 Jahren betreuen. Außerdem müssen Sie die Krankenkasse im Voraus benachrichtigen, und Sie können keinen rückwirkenden Antrag stellen. Allerdings wird die Dauer des Kindergartenbesuchs des Kindes nicht mehr überwacht, und der betreuende Elternteil kann ein Einkommen erzielen.
- Gewerbetreibende, stellen Sie Ihre Zahlungen um. Die Pauschalsteuer in der ersten Stufe beträgt 9984 CZK. Das gesundheitliche Minimum für Selbstständige beträgt 3306 CZK und das soziale 5720 CZK.
- Einheitliche monatliche Berichterstattung Die Arbeitgeber befinden sich in einer Übergangsphase. Der scharfe Betrieb wird im April kommen.
Sie sind sich nicht sicher über die einheitliche Meldung? Alle Anweisungen, Verfahren und Informationen finden Sie auf dieser Website und auf der Website der ČSSZ.
- Die ČSSZ rät: Prüfen Sie die Mitarbeiterdaten im ePortal. Melden Sie fehlende Mitarbeiter an und melden Sie die ausgeschiedenen ab. Dies ist eine Vorbereitung für die Einzelmeldung.
- Die Pflichten des Arbeitgebers werden aufgehoben. Für Januar reichen Sie keine Prämienabrechnung und keine Bescheinigung über die Einkünfte aus Arbeitsverträgen mehr ein.
- Vergütung des Exekutivmitglieds Nichtansässiger die der Steuervorauszahlung 15 oder 23 % unterliegen. Die Änderung gilt für Mitglieder von Körperschaften, die natürliche Personen sind. Bis letztes Jahr war 15% quellensteuerpflichtig.
- Der Mindestlohn stieg auf 22 400 CZK. Dies entspricht einem Stundensatz von 134,40 CZK. Sie müssen mindestens 11.200 CZK verdienen, um den Kindersteuerbonus zu erhalten.
- Für Verträge unter 12.000 CZK werden keine Abgaben erhoben. Wenn Sie keine Steuererklärung unterschreiben, zahlen Sie 15% Quellensteuer.
- Der Durchschnittslohn beträgt 48 967 CZK. Sie zahlen 23% Einkommensteuer auf Ihr Monatsgehalt von 146.901 CZK.
- Mitarbeiteroptionen sind davon ausgenommen. Ein Angestellter gibt nicht, bevor er nicht verkauft hat.
- Es gilt eine strengere Definition der steuerfreien Leistungen. Es darf sich nicht um Lohn, Entgelt oder Ersatz für Einkommensverluste handeln.
- Mitglieder der Genossenschaft können die Zinsen für das Genossenschaftsdarlehen absetzen. Es gilt eine Obergrenze von 150.000 CZK pro Haushalt.
- Überdosis ersetzt vier Dosen. Sie wird nicht auf das Einkommen für die Ehegattenbeihilfe angerechnet.
- Die Arbeitgeber tragen zur Altersvorsorge bei. Der Pflichtbeitrag wird von Arbeitnehmern in gefährlichen Berufen gezahlt.
- Ziehen Sie Geschenke ab? Sowohl für das vergangene als auch für das laufende Jahr können Sie noch bis zu 30 % der Bemessungsgrundlage geltend machen.
- Der Grenzwert wird aufgehoben für die Befreiung von Wertpapieren. Wenn Sie den Zeittest erfüllen, gilt die Obergrenze von 40 Mio. CZK nicht. Für Kryptowährungen bleibt sie bestehen.
- Einige Finanztätigkeiten sind nicht von der Mehrwertsteuer befreit. Dazu gehören z. B. die Beschaffung von Sammlungen, die Führung von Aufzeichnungen über Anlageinstrumente und die Erhebung von Fernseh- und Rundfunkgebühren.
- Begrenzung der so genannten geringfügigen Forderungen auf 50 000 CZK erhöht. Sie können eine vollständige Wertberichtigung bis zu diesem Betrag vornehmen.
- Kleine Buchhaltungseinheiten nicht mehr geprüft werden müssen. Auch die Schwellenwerte für die Einstufung als Unternehmen haben sich geändert.
- Finanzbehörden bei der Vollstreckung mitwirken. Wenn Sie dem Staat Geld schulden, kann es sein, dass es von einem anderen Amt als dem in Ihrer Stadt eingezogen wird.
- Sie können Ihre Steuern am Wochenende zahlen. Die Tschechische Nationalbank akzeptiert sofortige Zahlungen.
- Steuer-Echo IV wird sich auf Glücksspiele konzentrieren. Sie wird die Steuerzahler auf Fehler bei der Besteuerung von Gewinnen aufmerksam machen.
- Die Regierung plant die Rückführung von Steuergutschriften. Sie werden sich auf die Ermäßigung für Studenten, die Ermäßigung für Studiengebühren und die Ermäßigung für Ehepartner konzentrieren.
- Friseure und Masseure müssen sich bei der Sanitärbehörde melden. Sie müssen Beginn, Ende und Änderungen ihrer Tätigkeit melden, andernfalls können sie mit einer Geldstrafe von bis zu 1 Million CZK belegt werden.
- Senioren können sich online über die Indexierung ihrer Rente informieren. Die ČSSZ hat einen Dienst eingerichtet, über den Sie Valorisierungsmitteilungen einsehen können. Sie können ihn auf dieser Seite finden.
- Steuerkalender können Sie herunterladen hier.
UOL Buchhaltung/gnews.cz - GH