Der Oberste Verwaltungsgerichtshof (OVG) hat eine vorläufige Maßnahme aufgehoben, die den Abschluss eines Vertrags über den Bau neuer Kernkraftwerksblöcke im Kraftwerk Dukovany blockierte. Rozhodnutí geht auf Kassationsbeschwerden von Elektrárna Dukovany II und Korea Hydro & Nuclear Power (KHNP) zurück, denen der Oberste Gerichtshof stattgegeben hat. Der Fall wird zur weiteren Bearbeitung an das Regionalgericht zurückverwiesen.

Der Plan für den Ausbau des Kernkraftwerks Dukovany ist ein wichtiger Bestandteil der tschechischen Energiestrategie, um langfristig die Energieautarkie zu gewährleisten und die Klimaziele zu erreichen. Elektrárna Dukovany II, eine Tochtergesellschaft von CEZ, hat das südkoreanische Unternehmen KHNP als Auftragnehmer für die Arbeiten an dem Projekt ausgewählt. Gegen die Ausschreibung für den Bau von zwei neuen Blöcken im Wert von über 200 Mrd. CZK erhob jedoch der französische Teilnehmer EDF Einspruch, der das Ausschreibungsverfahren anzweifelte. Daraufhin erließ das Landgericht eine einstweilige Verfügung, die den Abschluss des Vertrags zwischen Elektrárna Dukovany II und KHNP bis zur Beilegung des Rechtsstreits untersagte.

In seiner Entscheidung stellte das Oberlandesgericht fest, dass die einstweilige Anordnung rechtswidrig und teilweise unanfechtbar ist. Nach Ansicht der Kammer des Obersten Gerichtsrats hat das Landgericht die Interessenabwägung falsch vorgenommen. Bei der Entscheidung über eine einstweilige Verfügung muss das Gericht abwägen, ob das öffentliche Interesse an der Durchführung des Vertrags die Interessen des Antragstellers, der den Vertrag stoppen will, überwiegt. Zugleich muss es die Erfolgsaussichten der Klage beurteilen.

Der SAC kritisiert, dass das Landgericht die Interessen von KHNP völlig außer Acht gelassen und das öffentliche Interesse verkannt hat. Das öffentliche Interesse an einem rechtzeitigen Vertragsabschluss und dem Baubeginn der neuen Kernkraftwerke sei wesentlich wichtiger als die Interessen des Klägers, der den Vertragsabschluss zu verhindern versucht, oder das Interesse an einer Überprüfung des Verfahrens der Vergabestelle und des Amtes für Wettbewerbsschutz (OPC). Das Oberverwaltungsgericht betonte, dass die Klage als vorläufige Maßnahme unbegründet sei und hob daher die einstweilige Verfügung auf.

Mit der Aufhebung der einstweiligen Verfügung wird ein wesentliches Hindernis für die Fortführung des Projekts beseitigt, das als strategisch wichtig für die Energiezukunft der Tschechischen Republik gilt. Das Kernkraftwerk Dukovany deckt derzeit etwa 20 % der tschechischen Stromerzeugung ab, doch die bestehenden Blöcke erreichen allmählich das Ende ihrer Lebensdauer. Die neuen Blöcke sollen die Kontinuität der Stromerzeugung gewährleisten und der Tschechischen Republik helfen, ihre Abhängigkeit von der Kohleverstromung zu verringern, die gemäß den europäischen Klimazielen bis 2033 auslaufen soll.

Die Entscheidung des Obersten Gerichts bedeutet jedoch nicht das Ende des Streits. Der Fall wird an das Regionalgericht zurückverwiesen, das die Argumente aller Parteien erneut prüfen muss. In der Zwischenzeit können das Kraftwerk Dukovany II und KHNP die Vorbereitungen für die Unterzeichnung des Vertrags und den Baubeginn fortsetzen, der nach früheren Schätzungen etwa zehn Jahre dauern könnte.

nssoud.cz/gnews.cz - cik