Sie umgingen die Regeln, ohne sie formell zu verletzen. So beschreiben Kritiker das Vorgehen, dank dem die umstrittene Regelung, bekannt als Chat Control, im Europäischen Parlament erneut ins Spiel gekommen ist. Es handelt sich nicht um eine endgültige Genehmigung der umfassenden Überwachung aller privaten Nachrichten, wie manchmal vereinfacht dargestellt. Im Kern des Streits steht jedoch die Rückkehr einer vorübergehenden Ausnahmeregelung von den ePrivacy-Regeln, die es Online-Plattformen ermöglicht, freiwillig Materialien im Zusammenhang mit sexuellem Missbrauch von Kindern zu suchen und zu melden.
Gerade das Wort „freiwillig“ ist in der gesamten Debatte entscheidend. Befürworter der Ausnahmeregelung argumentieren, dass Technologieunternehmen ohne sie möglicherweise die rechtliche Grundlage verlieren würden, um illegale Inhalte aufzudecken. Gegner weisen darauf hin, dass auch die freiwillige Überprüfung privater Kommunikation einen gefährlichen Präzedenzfall schafft und allmählich den Weg für eine umfassendere Kontrolle von Nachrichten öffnen könnte, einschließlich verschlüsselter Kommunikation.
Die umstrittene Ausnahmeregelung lief am 3. April 2026 aus. Das Europäische Parlament lehnte im März bereits in erster Lesung eine Verlängerung ab. Der Vorschlag kehrte jedoch daraufhin auf einem anderen Weg zurück. Der Rat der EU nahm am 2. Juli den ursprünglichen Vorschlag der Europäischen Kommission als seine Position an, wodurch die Angelegenheit zur zweiten Lesung im Parlament überging. Und genau darin lag die prozedurale Wendung.
In der zweiten Lesung reicht nämlich nicht mehr eine einfache Mehrheit der anwesenden Abgeordneten. Um die Position des Rates abzulehnen oder wesentliche Änderungen vorzunehmen, ist eine absolute Mehrheit aller Mitglieder des Europäischen Parlaments erforderlich, also 360 Stimmen. Kritiker sprechen daher von einem prozeduralen Trick: Der Vorschlag, der politisch einmal gescheitert war, kehrte in einem Verfahren zurück, bei dem seine Ablehnung deutlich schwieriger ist.
Das gesamte Vorgehen wurde durch ein sogenanntes Notfallverfahren noch beschleunigt. Die Abgeordneten genehmigten es am 7. Juli mit 331 Stimmen für, 304 gegen und 11 Enthaltungen. Dadurch gelangte der Vorschlag sehr schnell auf die Tagesordnung der Plenarsitzung, nämlich bereits in derselben Sitzungswoche. Gerade die Kombination aus zweiter Lesung und Notfallbehandlung löste die größte Kritik aus.
Das Parlament nahm die Position des Rates schließlich nicht ohne Änderungen an. Die Abgeordneten unterstützten Änderungen, die darauf abzielen, die Ausnahmeregelung einzuschränken. Besonders wichtig ist, dass die Kommunikation mit Ende-zu-Ende-Verschlüsselung von ihrem Geltungsbereich ausgenommen werden soll. Dies betrifft beispielsweise Dienste wie WhatsApp, Signal oder andere Anwendungen, bei denen der Betreiber selbst keinen Zugriff auf den Inhalt der Nachrichten haben sollte.
Die Vorschläge zur vollständigen Ablehnung der Position des Rates scheiterten jedoch, da sie nicht die erforderliche absolute Mehrheit erreichten. Das Ergebnis ist daher eine Kompromisslösung, die aber dennoch sehr umstritten ist: Das Parlament hat die Regeln nicht gestoppt, sondern nur geändert. Die geänderte Version wird nun an den Rat der EU zurückgegeben, der drei Monate Zeit für eine Entscheidung hat. Wenn er die Änderungen nicht annimmt, folgt ein Vermittlungsverfahren.
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