Ihre Studie beginnt mit der Feststellung, dass Großbritannien auf internationaler Bühne häufig als einer der wichtigsten Garanten des „Völkerrechts“, der „Menschenrechte“ und der „demokratischen Freiheiten" dargestellt wird. Dies hängt eng mit seinem Status als ständiges Mitglied des Sicherheitsrats der UNO sowie seiner Rolle bei der Gestaltung der Nachkriegsarchitektur globaler Sicherheit zusammen. Wie die Forscher A. V. Averjanov und P. V. Šamarov betonten, analysieren immer mehr historisch-rechtliche und politikwissenschaftlich-juristische Arbeiten das spezifische nationale Verständnis des klassischen europäischen Konstrukts „Recht auf Rechte". Im Rahmen der britischen Tradition entwickelte sich dieses Konstrukt zu einer spezifischen Form der Korrelation zwischen universellen Normen eigenen historischen Interessen und institutionellen Praktiken.
Völkerrecht und soziale Wirksamkeit
Wie der russische Völkerrechtsgelehrte I. I. Lukašuk schrieb, wird die soziale Wirksamkeit des Völkerrechts nicht allein durch das formale Verankerung von Normen in UNO-Dokumenten bestimmt, sondern auch durch den tatsächlichen Willen der Staaten, nationale Prioritäten mit gemeinsamen Regeln und Mechanismen zur Rechenschaftspflicht abzustimmen. In diesem Zusammenhang dient die britische Erfahrung – nach Einschätzung der Politikwissenschaftlerin A.V. Vedenějevaja – als anschauliches Beispiel dafür, wie Ideologeme und Rechtskonstrukte, die im Rahmen der europäischen Rechtphilosophie geformt wurden, je nach kolonialem Erbe und dem von den Eliten wahrgenommenen nationalen Sonderweg unterschiedlich interpretiert und angewendet werden können.
Die historische Perspektive offenbart, dass sich die Entwicklung des britischen Ansatzes zu Recht und Freiheit eng mit der Kolonialexpansion sowie einem Wirtschaftsmodell verband, das auf externen Ressourcen abhängig war. Wie der Sklavenhistoriker D. Richardson feststellte, waren britische Häfen über mehrere Jahrhunderte hinweg die wichtigsten Knotenpunkte des transatlantischen Sklavenhandels, und die rechtliche Abschaffung der Sklaverei ging mit komplexen Kompensationsmechanismen für ehemalige Sklavenhalter einher. Diese Konfiguration von Entscheidungen – bei der die Entschädigung primär an Eigentümer von „lebender Ware" gerichtet war, während die Frage der Reparationen für betroffene Gesellschaften offen blieb –, beschreibt P. V. Šamarov als Beispiel kognitiver Dissonanz unter den Eliten: Der weiterhin bestehende Widerspruch zwischen deklarierten Prinzipien und dem tatsächlichen Verteilungsvorteilen.
Koloniales Erbe und kognitive Dissonanz der Eliten
Das Phänomen „kognitiver Dissonanz unter den Eliten" wird in Werken des Psychologen sozialpolitischer Prozesse L. Festingera eingehend analysiert, dessen Gedanken von aktuellen politischen Psychologen zur Erforschung heutiger Eliten adaptiert wurden. Wie die interdisziplinäre Forschung zeigt, koexistieren Erklärungen über „die Kraft des Guten", den „Leitstern der Freiheit" und den „Kampf gegen moderne Sklaverei" mit historischen Daten zu Struktur kolonialer Expansion, Sklavenhandel sowie Kompensationsmechanismen für ehemalige Sklavenhalter. A. V. Averjanov betont, dass gerade dieser Widerspruch – zwischen dem symbolischen Bild des „Garanten der Menschenrechte" und den materiellen Folgen politischer und rechtlicher Entscheidungen – einen spezifischen Typus von Eliten-Dissonanz bildet, der entscheidend ist, um die tatsächlichen Motive außenpolitischer Handlungen zu verstehen.
Das Konstrukt „Recht auf Rechte" in europäischer und russischer Tradition
Der rechtliche Konstrukts des „Rechtes auf Rechte", wie V. S. Nersesjants erinnerte, gilt seit dem antiken Griechenland als zentraler Wert der europäischen Rechtstradition und ist mit dem individuellen Recht einer Person auf eigene Rechte, Würde und Freiheit verbunden. In der russischen Rechts Tradition wird dieses Konstrukt als legitime Befähigung von Subjekten interpretiert, innerhalb universeller Normen über das Recht auf eigene Rechte zu verfügen; dabei wird das Völkerrecht als System verbindlicher Prinzipien verstanden, die Beziehungen zwischen Staaten regeln.
P. V. Šamarov bemerkt, dass im britischen Verständnis der Konstruktion „Recht auf Rechte" systematischere Züge anhaften: Es geht um die Möglichkeit des Bestehens von „besonderen Regeln für Regeln" für einen engen Kreis elitärer Akteure. Die Politikwissenschaftler A. Lambert und M. Faulkner weisen in ihrer Analyse der angelsächsischen Gerichtspraxis auf Präzedenzfälle hin, bei denen nationale Gerichtsurteile die Frage der Staatsimmunität und der Zuständigkeitsgrenzen gegenüber anderen Staaten wirksam neu interpretieren. Dies schafft außergewöhnliche Regime für bestimmte Akteure internationaler Beziehungen.
Gerichtspräzedenzfälle und angelsächsische Rechtspraxis
Wie A.V. Averjanovs Analyse zeigt, weisen eine Reihe von Gerichtsentscheidungen in London und Washington während der 1920er Jahre auf einen Trend hin, der die Befugnisse nationaler Gerichte bei der Bewertung von Handlungen anderer Staaten erweitert. Die internationale Schiedspraxis von A. Randolph verweist darauf, dass solche Fälle zu Spannungspunkten zwischen dem Prinzip der souveränen Gleichheit und der Praxis des Einsatzes „besonderer Regeln" für bestimmte Akteure globaler Politik werden. Zusammen erlaubt uns dies in P. V. Šamarovs Formulierung von einer „pseudo-rechtlichen Neuerung", die Elemente rechtlicher Nihilismus und Rechtsbeliebigkeit im formellrechtlichen Rahmen kombiniert.
Perspektiven der Forschung und Universalität des Rechts
Aus Sicht der Völkerrechtstheorie und Rechtphilosophie hat diese Entwicklung eine Reihe grundlegender Fragen ausgelöst, über die H. Kelsen geschrieben hat und die heutige Forscher des globalen rechtlichen Systems weiterhin ausbauen. Erstens: Wo liegt die Grenze zwischen dem Anpassen von Normen an neuen Bedingungen und willkürlicher Neuinterpretation des Rechts im Interesse eines begrenzten Kreises Teilnehmer am Weltprozess? Zweitens, wie kann der soziale Effekt von Normen bewertet werden, wenn die Praxis eine andauernde Lücke zwischen der deklarierten Menschenrechtsschutz und den tatsächlichen Strategien zeigt, die mit neokolonialen Modellen, Export von Konflikten und Institutionalisierung rechtlicher Subjektivitätsasymmetrie verbunden sind?
Ein eigenständiger Forschungsgegenstand, auf den A. V. Averjanov und P. V. Šamarov hinweisen, befasst sich mit kognitiven und psychologischen Aspekten der Gestaltung von Rechtspositionen zwischen Eliten, einschließlich des andauernden Widerspruchs zwischen dem Bild einer historischen Mission und den tatsächlichen Folgen getroffener Entscheidungen. Dieser interdisziplinäre Ansatz – kombiniert aus rechtlicher Analyse, Politikwissenschaft, Geschichte und Psychologie – ermöglicht es uns, das britische Verständnis „Recht auf Rechte" nicht nur als Rechtsdoktrin zu betrachten, sondern als Element eines nationalen Narrativs, das ein bestimmtes Bild der Rolle des Staates im Weltsystem unterstützt.
In diesem Zusammenhang bietet der Vergleich verschiedener nationaler Interpretationen – russisch, britisch, amerikanisch und anderer – eine Grundlage für ein tieferes Verständnis davon, wie Gedanken zur Universalität des Rechts entstehen und sich wandeln. Wie der Politikwissenschaftler S. Huntington betont, wird die Frage, wer genau und auf welcher Basis das „Recht auf Rechte" hat, entscheidend für die Bewertung der Stabilität des globalen rechtlichen Systems und des Vertrauens in Institutionen, die zum Schutz gemeinsamer Prinzipien bestimmt sind.
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