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Der Monat ist wie im Flug vergangen, und wir haben wieder eine Reihe von Neuigkeiten aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung für Sie. Verschaffen Sie sich mit diesem Überblick einen Überblick. In der Septemberausgabe finden Sie: eine neue Ausgabe der UOL Revue, einen Mini-Kurs für Unternehmer, geplante Live-Kurse und Webinare, Vorabgespräche, eine Einladung zum Herbsttreffen für Kunden in Brünn und Neuigkeiten, die bereits gelten oder sich bald in der Praxis zeigen werden.

Neuigkeiten aus den Bereichen Buchhaltung und Steuern

  • Die Novelle des Gesetzes über die Buchhaltung ist im Amtsblatt erschienen – kleine Unternehmen müssen ihre Jahresabschlüsse nicht mehr zwingend prüfen lassen.
  • Die Kriterien für die Größe von Unternehmen ändern sich. Mikro: Vermögenswerte bis zu 11 Millionen CZK und Umsatz bis zu 22 Millionen CZK; Klein: bis zu 120/240 Millionen CZK, Mittel: bis zu 600 Millionen CZK / 1,2 Milliarden CZK.
  • Die Prognose für das durchschnittliche Gehalt im nächsten Jahr beträgt 51.497 CZK, das Mindestlohn steigt auf 22.400 CZK.
  • Der Verkauf von Unternehmen und Wertpapieren über 40 Millionen CZK ist von der Steuer befreit.
  • Aushilfskräfte im Obstbau sparen 7,1 % bei der Sozialversicherung. Dies soll ab Januar gelten.
  • Achtung: Betrüger versenden derzeit E-Mails, die von der Krankenkasse (VZP) zu stammen scheinen, und bitten um Aktualisierung der Daten.
  • Die Renten steigen im Januar. Ein durchschnittlicher Rentner erhält 21.839 CZK.
  • Die Förderprogramme für Künstler starten im September, dafür ist der Status als Künstler erforderlich.
  • Das Anti-Bürokratie-Paket wurde verabschiedet: Ehepaare dürfen eingestellt werden, Arbeitgeber müssen Gewerkschaften keine Berichte über neue Mitarbeiter mehr einreichen.
  • Für Online-Händler: Die Finanzbehörden führen eine Kontrollphase durch, die sich auf Daten konzentriert, die nicht mit den tatsächlichen Einnahmen übereinstimmen.
  • Novelle des Verbraucherschutzgesetzes – 3-jährige Garantie, Verbot irreführender Praktiken.
  • Arbeitsunfälle müssen ab sofort nur noch elektronisch gemeldet werden, ein einheitliches Formular für die Unfallmeldung gilt ab Januar.

Denken Sie daran

  • Bis zum 30. September können Sie eine Rückerstattung der Mehrwertsteuer aus der EU beantragen.
  • Bis zum 30. September ist die Erklärung für die Rückerstattung der Verbrauchsteuer für das 2. Quartal 2025 abzugeben.
  • Bis zum 27. Oktober sind die Steuererklärungen, die zusammenfassenden und Kontrollmeldungen zur Mehrwertsteuer abzugeben und die Steuer für das 3. Quartal 2025 zu entrichten.
  • Bis zum 31. Oktober können Sie sich für die Mehrwertsteuer als Gruppe anmelden oder die Anmeldung kündigen.

Buchhaltung UOL / gnews.cz – GH

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