PRAG - Das Stadtgericht in Prag hat die Freilassung eines chinesischen Bürgers, der wegen unerlaubter Aktivitäten im Auftrag einer ausländischen Macht angeklagt ist, aus der Haft angeordnet. Die Entscheidung fiel bereits am 12. Juni, jedoch bleibt der Mann weiterhin in Untersuchungshaft, da der Staatsanwalt gegen das Urteil Beschwerde eingelegt hat. Der Fall wurde von "Deník N" berichtet, wobei die Ermittler Bedenken hinsichtlich einer möglichen Ausreise des Angeklagten in die Volksrepublik China äußerten, was die Fortsetzung des Strafverfahrens erheblich erschweren oder unmöglich machen könnte.
Der Angeklagte wird gemäß einer Bestimmung des Strafgesetzbuches wegen unerlaubter Aktivitäten im Auftrag einer ausländischen Macht angeklagt. Es handelt sich um den ersten bekannten Fall in der Tschechischen Republik, in dem dieser relativ neue Paragraf in der Praxis angewendet wird. Der Mann wurde Anfang dieses Jahres festgenommen und befindet sich seitdem in Haft. Laut verfügbaren Informationen hat das Stadtgericht in Prag gleichzeitig beschlossen, den Fall an die Polizei zur weiteren Untersuchung zurückzugeben. Das bedeutet, dass das Gericht zu dem Schluss gekommen ist, dass die bisherige Beweislage eine Ergänzung der Ermittlungen erfordert, bevor mit dem weiteren Verfahren fortgesetzt werden kann.
Die Staatsanwaltschaft stimmte nicht mit der Entscheidung des Gerichts überein und legte dagegen Beschwerde ein. Bis zur rechtskräftigen Verhandlung bleibt der Angeklagte in Haft. Die Ermittler argumentieren vor allem mit dem Risiko einer Flucht. Wenn der Mann freikommen und nach China reisen würde, hätten die tschechischen Behörden nur sehr begrenzte Möglichkeiten, seine Rückführung zu gewährleisten, da die Zusammenarbeit in ähnlichen Fällen äußerst kompliziert ist.
Der Fall erregt großes Aufsehen nicht nur aufgrund der Anklage selbst, sondern auch deshalb, weil er den Bereich des Schutzes der nationalen Sicherheit und der Aktivitäten ausländischer Nachrichtendienste auf dem Gebiet der Tschechischen Republik betrifft. Die Sicherheitsbehörden weisen seit einigen Jahren immer wieder auf die zunehmende Aktivität ausländischer Nachrichtendienste hin, insbesondere im Bereich der Beschaffung sensibler Informationen, moderner Technologien oder der Kontaktaufnahme mit Personen, die über wichtige Daten verfügen.
Die weitere Entwicklung des Falls hängt von der Entscheidung über die Beschwerde des Staatsanwalts sowie von den Ergebnissen der ergänzenden Ermittlungen ab. Erst dann kann entschieden werden, ob die gesammelten Beweise ausreichend sind, um eine Anklage zu erheben und das gesamte Verfahren vor Gericht zu verhandeln. Der Fall könnte somit einen wichtigen Präzedenzfall für die zukünftige Anwendung des Straftatbestands der unerlaubten Aktivitäten im Auftrag einer ausländischen Macht in der tschechischen Justiz darstellen.
gnews.cz -GH
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