Die Europäische Kommission hat das Unternehmen Meta eine Strafe in Höhe von 797,72 Millionen Euro auferlegt, weil es gegen die EU-Wettbewerbsregeln verstoßen hat, indem es seinen Online-Anzeigen-Dienst Facebook Marketplace mit seinem sozialen Netzwerk Facebook verknüpft hat und anderen Anbietern von Online-Anzeigen ungerechte Geschäftsbedingungen auferlegt hat.
Meta ist ein US-amerikanisches multinationales Technologieunternehmen. Sein wichtigstes Produkt ist das soziale Netzwerk Facebook. Es bietet auch einen Online-Anzeigen-Dienst namens „Facebook Marketplace“, über den Nutzer Waren kaufen und verkaufen können.
Die Untersuchung der Kommission ergab, dass Meta eine dominante Stellung auf dem Markt für soziale Netzwerke innehat, der mindestens den gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (im Folgenden „EWR“) umfasst, sowie auf den nationalen Märkten für Online-Werbung in sozialen Netzwerken.
Die Kommission stellte insbesondere fest, dass Meta seine marktbeherrschende Stellung missbraucht hat, was einen Verstoß gegen Artikel 102 des Vertrags über die Funktionsweise der Europäischen Union (im Folgenden „FUE“) darstellt, indem es:
- seinem Online-Anzeigen-Dienst Facebook Marketplace mit seinem sozialen Netzwerk Facebook verknüpfte. Dies bedeutet, dass alle Facebook-Nutzer automatisch Zugriff auf den Facebook Marketplace haben und regelmäßig damit konfrontiert werden, unabhängig davon, ob sie dies wünschen oder nicht. Die Kommission stellte fest, dass Wettbewerber von Facebook Marketplace vom Markt verdrängt werden könnten, da diese Verknüpfung dem Facebook Marketplace einen erheblichen Vertriebsvorteil verschafft, den Wettbewerber nicht ausgleichen können.
- einseitig ungerechte Geschäftsbedingungen für andere Anbieter von Online-Anzeigen auferlegt, die auf den Plattformen von Meta werben, insbesondere auf den sehr beliebten sozialen Netzwerken Facebook und Instagram. Dies ermöglicht es Meta, Daten im Zusammenhang mit Anzeigen, die von anderen Werbetreibenden generiert werden, ausschließlich zum Vorteil des Facebook Marketplace zu nutzen.
Die Strafe in Höhe von 797,72 Millionen Euro wurde auf der Grundlage der Richtlinien der Kommission für Bußgelder von 2006 (siehe Pressemitteilung und MEMO) festgelegt.
Bei der Festlegung der Höhe der Strafe berücksichtigte die Kommission die Dauer und Schwere des rechtswidrigen Verhaltens sowie den Umsatz von Facebook Marketplace, auf den sich das rechtswidrige Verhalten bezieht, der somit die Grundlage für die Höhe der Strafe bildet. Darüber hinaus berücksichtigte die Kommission den Gesamtumsatz von Meta, um sicherzustellen, dass eine ausreichende abschreckende Wirkung für ein Unternehmen mit den erheblichen Ressourcen erzielt wird, die Meta zur Verfügung stehen.
„Wir haben heute der Meta-Gruppe eine Strafe in Höhe von 797,72 Millionen Euro auferlegt, weil sie ihre marktbeherrschende Stellung in den Bereichen persönlicher sozialer Netzwerke und der Online-Werbung auf Social-Media-Plattformen missbraucht hat. Meta hat ihren Online-Marktplatz Facebook Marketplace an ihr persönliches soziales Netzwerk Facebook gebunden und unfair wettbewerbswidrige Bedingungen für andere Anbieter von Online-Marktplatzdiensten geschaffen. Dies geschah zum Vorteil ihres eigenen Dienstes Facebook Marketplace, wodurch sie Vorteile erlangte, die anderen Anbietern von Online-Marktplatzdiensten nicht zugänglich waren. Dies verstößt gemäß den EU-Wettbewerbsregeln gegen das Gesetz. Meta muss dieses Verhalten nun einstellen“, sagte die für Wettbewerbspolitik zuständige Vizepräsidentin der Europäischen Kommission, Margrethe Vestager.
Im Juni 2021 leitete die Kommission ein förmliches Verfahren gegen Facebook wegen eines möglichen Verstoßes gegen das Wettbewerbsrecht ein. Im Dezember 2022 sandte die Kommission der Meta-Gruppe eine Vorabmitteilung, auf die die Meta-Gruppe im Juni 2023 antwortete.
Artikel 102 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) und Artikel 54 des EWR-Abkommens verbieten den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung.
Eine marktbeherrschende Stellung ist an sich nicht illegal gemäß den EU-Wettbewerbsregeln. Unternehmen mit einer marktbeherrschenden Stellung haben jedoch eine besondere Verantwortung, ihre starke Marktposition nicht zu missbrauchen, indem sie den Wettbewerb entweder auf dem Markt, auf dem sie marktbeherrschend sind, oder auf separaten Märkten einschränken.
Die von Unternehmen erhobenen Bußgelder für Verstöße gegen die EU-Wettbewerbsregeln fließen in den Gesamtetat der EU. Diese Einnahmen sind nicht für bestimmte Ausgaben vorgesehen, sondern die Beiträge der Mitgliedstaaten zum EU-Haushalt im folgenden Jahr werden entsprechend reduziert. Die Bußgelder tragen somit zur Finanzierung der EU bei und entlasten die Steuerzahler.
Weitere Informationen zu diesem Fall werden unter der Fallnummer AT.40684 im öffentlichen Register der Fälle auf der Website der Europäischen Kommission für Wettbewerbspolitik verfügbar sein, sobald Fragen der Vertraulichkeit geklärt sind.
EK / gnews - RoZ
ILLUSTRATIVES FOTO - pixabay
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