China hat die Vereinigten Staaten aufgefordert, einseitige Zollmaßnahmen gegen ihre Handelspartner aufzuheben. Damit reagierte es auf ein Urteil des Obersten Gerichtshofs der USA, wonach einige im Rahmen von Notstandsmaßnahmen erhobene Zölle rechtswidrig sind.
Ein Sprecher des chinesischen Handelsministeriums sagte auf Medienanfragen, dass Peking die nächsten Schritte Washingtons im Bereich der Zollpolitik genau beobachten und dabei seine legitimen Rechte und Interessen strikt schützen werde. Er forderte die Vereinigten Staaten außerdem auf, andere einseitig verhängte Zölle gegen Handelspartner aufzuheben.
Am 20. Februar entschied der Oberste Gerichtshof der USA mit 6:3 Stimmen, dass die von Präsident Donald Trump auf der Grundlage des International Emergency Economic Powers Act (IEEPA) verhängten umfassenden globalen Zölle gegen das Gesetz verstoßen. Nach Ansicht der Mehrheit der Richter erlaubt dieses Gesetz dem Präsidenten nicht, pauschale Einfuhrzölle zu erheben.
Das chinesische Handelsministerium erklärte, es führe derzeit eine umfassende Analyse der Entscheidung und ihrer möglichen Auswirkungen durch. Es bekräftigte seine seit langem bestehende Ablehnung aller Formen einseitiger Zollerhöhungen und erinnerte daran, dass Handelskriege keine Gewinner haben und Protektionismus keine Lösung ist.
Nach Ansicht des Außenministeriums verletzen die US-Maßnahmen - einschließlich der so genannten reziproken und Fentanyl-Zölle - nicht nur internationale Handelsregeln, sondern auch den innerstaatlichen Rechtsrahmen der USA und dienen nicht den Interessen beider Parteien. „Die Fakten zeigen immer wieder, dass sowohl China als auch die Vereinigten Staaten von Kooperation profitieren, während Konfrontation Verluste bringt“, sagte der Sprecher.
Das Ministerium warnte auch davor, dass die USA Berichten zufolge alternative Schritte wie neue Handelsuntersuchungen vorbereiten, um Zölle gegen Handelspartner aufrechtzuerhalten. China werde daher die weiteren Entwicklungen genau beobachten und gegebenenfalls entschiedene Maßnahmen zum Schutz seiner Interessen ergreifen, so das Ministerium.